preparatory:AB 78581
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27
Wortprotokoll
Ich möchte wirklich nicht, dass es zu einer weiteren Diskussion kommt, aber ich möchte eines festhalten: Der Staatsanwalt hat die Leitung des Verfahrens. Im Rahmen der Leitung dieses Verfahrens kann er Sachverständigen Aufträge geben. Er kann, wie es dieser Artikel vorschreibt, Vergleichsverhandlungen führen. Er kann diesen Personen den Ratschlag geben, zum Pfarrer zu gehen - sage ich mal - bzw. eben zu irgendwelchen Personen zu gehen, die vermitteln können. Das kann er alles, und deshalb bleibe ich bei meinem Votum.