Heberlein Trix · Ständerat · 2007-09-27
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-27
Wortprotokoll
Die vom Nationalrat angenommene Motion verlangt eine kleine Änderung des Parlamentsgesetzes. Da es sich um Parlamentsrecht handelt, nimmt nicht der Bundesrat, sondern das Büro des Nationalrates dazu Stellung. Letzteres hat aber seine Stellungnahme an die SPK delegiert. Die SPK-NR hat ihr Sekretariat beauftragt, diese Änderung in die geplante Sammelvorlage zu verschiedenen Änderungen des Parlamentsgesetzes einzubauen.
Falls der Ständerat die Motion annimmt, wird sie mit dieser Vorlage erfüllt werden. Falls wir im Ständerat die Motion ablehnen, wäre das ein Fingerzeig an den Nationalrat, auf diese Änderung zu verzichten. So oder so wird der definitive, positive oder negative Beschluss über dieses Thema im Rahmen der bevorstehenden Beratungen über die grössere Vorlage betreffend Änderung des Parlamentsgesetzes gefasst werden. Eine längere inhaltliche Beratung ist daher heute wenig sinnvoll.
Die SPK-NR hat die Motion mit 13 zu 7 Stimmen angenommen. Sie hat bereits bei der Vorprüfung verschiedener anderer parlamentarischer Initiativen, die das Parlamentsrecht betreffen und nur kleinere Änderungen verlangen, beschlossen, dazu nicht je eine separate Vorlage vorzulegen, sondern eben die erwähnte Sammelvorlage auszuarbeiten. Sie erinnern sich vielleicht an einige dieser Initiativen, die bereits in die ständerätliche Kommission gelangt sind, nämlich die parlamentarische Initiative Hämmerle 06.416, "Vorrang für Kommissionsvorstösse", oder die parlamentarische Initiative Hochreutener 05.437, "Handlungsunfähige Bundesräte". Sobald der Nationalrat dann diese Sammelvorlage behandelt hat, voraussichtlich in der Frühjahrs- oder Sommersession 2008, wird sie in unsere Kommission gelangen.
Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes lautet heute: "Die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt müssen geprüft werden." Zusätzlich würden nun noch die künftigen Generationen in die Aufzählung [PAGE 848] aufgenommen. Diese Änderung bewirkt wohl praktisch nicht sehr viel Neues. Das Prinzip der Nachhaltigkeit wird damit in diesem Katalog der Anforderungen an bundesrätliche Botschaften einfach noch etwas expliziter umschrieben.
Die Annahme der Motion ist somit ein Auftrag, etwas Sinngemässes auszuarbeiten. Wir sind auch nicht an diesen konkreten Motionstext gebunden. Bereits in der Präambel der Bundesverfassung wird von der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen gesprochen.
Letztlich geht es aber im Nachgang zur Jugendsession um das psychologische Signal, die Auswirkungen auf die künftigen Generationen beachten zu wollen. Wenn in den Botschaften personelle und finanzielle Auswirkungen der Vorlage sowie das Verhältnis zum europäischen Recht dargelegt werden müssen, können sie auch in einer Rubrik die Auswirkungen auf die künftigen Generationen enthalten.
Im Sinne der obigen Erwägungen beantragt daher die Kommission mit 5 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Annahme der Motion.