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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-10-01

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Ich entschuldige mich dafür, dass ein ursprünglicher Rückweisungsantrag und ein korrigierter Antrag vorliegen: Ich bin dem Irrtum erlegen zu glauben, man könne zu diesem Geschäft Rückweisung beantragen - ich hätte es wissen müssen. Ich habe vor vier Minuten vom Sekretariat den korrekten Hinweis erhalten, dass man nur ein Geschäft zurückweisen kann, auf das eingetreten wurde. Das ist absolut klar - ich entschuldige mich für diesen Irrtum.

Aber in der Sache selbst möchte ich bitten, dass man heute den definitiven Entscheid nicht fällt. Es wäre heute der [PAGE 850] definitive Entscheid, weil dieses Geschäft das zweite Mal zu uns kommt - und eine parlamentarische Initiative, eine Kommissionsinitiative, auf die in einem Rat zweimal nicht eingetreten wird, fällt aus Abschied und Traktanden. Also wäre dieses Geschäft gemäss Kommissionsantrag dann heute definitiv erledigt. Ich möchte dieses Geschäft vor diesem Schicksal bewahren, und Sie erlauben mir einige Sätze zur Begründung.

Der Zufall wollte es, dass ich am vergangenen Mittwoch, am 26. September 2007, als Ersatzmitglied in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zu wirken hatte, wo diese Differenzbereinigung behandelt wurde. Die Frage der Steuerbefreiung des Existenzminimums erhielt in dieser Diskussion plötzlich eine komplett neue Wendung: Sie wurde so betrachtet, wie sie in den vergangenen zweieinhalb Jahren noch nie diskutiert worden war. Aus der Mitte der Kommission wurde nämlich - und ich verrate damit kein Geheimnis - die Frage aufgeworfen, ob denn die Steuerbefreiung des Existenzminimums bedeute, dass man ein Existenzminimum festlege; es wurden Jahresbeträge von 30 000, 40 000 Franken genannt, bei denen man querbeet jedem Steuerpflichtigen sagen würde: Du kannst nun diesen Abzug vornehmen. Das würde dann bedeuten - so hat der entsprechende Fragesteller weiter ausgeführt -, dass einige Kantone und Gemeinden praktisch kein Steuersubstrat mehr hätten. Ich muss Ihnen offen gestehen: Wenn das die Interpretation dieser parlamentarischen Initiative sein sollte, dann hätte diese Initiative in mir einen Freund verloren. Das könnte ich nie verantworten, weder vor meinem Kanton noch vor anderen Kantonen. Aber ich stelle fest, dass man in allen vorhergehenden Beratungen diese Frage immer anders angegangen ist. In den nationalrätlichen Debatten, wo man oft ein bisschen cum grano salis argumentiert, hat man gesagt: Jene, die unter dem Existenzminimum leben, sollen eine Steuerbefreiung erfahren. Man hat sich damit sehr gezielt einen begrenzbaren Personenkreis vorgestellt.

Jetzt kommt meine Bitte an den Rat, dieses Geschäft angesichts der nach zweieinhalb Jahren sehr unklaren Ausgangslage heute nicht definitiv zu beraten. Wenn es heute definitiv beraten wird, wird es eliminiert. Das ist aufgrund des Antrages der Kommission zu erwarten, da machen wir uns nichts vor. Ich möchte als Nichtkommissionsmitglied, als gelegentlicher Stellvertreter, die vorberatende Kommission dringend bitten, folgende Frage genau zu prüfen: Was meint diese Initiative der nationalrätlichen Kommission? Meint sie eine sehr gezielte Massnahme zur Entlastung eines begrenzten Personenkreises, zur Entlastung von Menschen, die unter dem Existenzminimum leben? Oder meint sie eine generelle Steuerentlastung, querbeet, für jenen Sockelbetrag, der als Existenzminimum definiert würde? Diese Frage - ich sage es Ihnen in aller Offenheit - ist entscheidend. Bisher sind die Frage nach den Auswirkungen und die Frage, was diese Initiative wirklich will, nicht beantwortet worden.

Ich würde sehr gerne auch die Präsidentin der SGK bitten, mir insofern eine Bestätigung zu geben, als diese Frage in der Kommission an jenem fröhlichen Mittwochmorgen nicht definitiv hat beantwortet werden können und es deshalb ein Gebot der Klugheit wäre, das Geschäft nochmals in die Kommission zu nehmen. Das würde bedeuten, dass wir es heute nicht weiter beraten würden, und es würde bedeuten, dass ich Sie bitte, meinem korrigierten Ordnungsantrag "Aussetzen der Debatte" zuzustimmen.