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Fetz Anita · Ständerat · 2007-10-01

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Ich danke Ernst Leuenberger, dass er mich an jenem Morgen vertreten hat. Ich möchte Sie bitten, seinem Antrag zuzustimmen und das Geschäft auszusetzen, und zwar sowohl aus sachlichen wie auch aus politischen Überlegungen.

Man muss die Vorgeschichte dieser parlamentarischen Initiative ein bisschen kennen. Sie ist ja nicht einfach an der letzten Sitzung des Nationalrates so beschlossen worden, sondern das Anliegen war ursprünglich ein Teil des Steuerpaketes 2001, das dann an der Urne verworfen worden ist, weil das Fuder überladen war. Dort haben die Kantone selbst zugestimmt, dass das Existenzminimum steuerbefreit sein soll, und zwar aus dem ganz einfachen Grund, weil die Besteuerung von Erwerbseinkommen, die kaum zur Deckung des Existenzbedarfes ausreichen, natürlich ein negativer Arbeitsanreiz ist, da Unterstützungsleistungen der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe steuerfrei sind. Sie [PAGE 851] alle hier im Saal sind ja der Meinung, dass sich Arbeit lohnen soll und dass es einen Anreiz geben soll, dass die Leute, die sehr wenig verdienen - wir haben ziemlich viele davon in diesem Land -, Arbeit annehmen und nicht bei der Sozialhilfe bleiben. Das ist der sachliche Zusammenhang.

Ich kann mich nicht dazu äussern, was an jenem Morgen in der Kommission genau besprochen worden ist, weil ich mich entschuldigen lassen musste. Aber ich habe das Protokoll gelesen und habe natürlich auch die anderen Dokumente noch präsent. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass es aus meiner Sicht nicht stimmt, dass wir jetzt plötzlich einen so generellen Sozialabzug schaffen; die Tarifhoheit der Kantone wird weiterhin nicht tangiert. Ich habe aber in diesem Protokoll nirgends gesehen, dass das aufgezeigt worden wäre. Ich verweise auf die rechtliche Beurteilung, die der SGK-NR an der Sitzung im letzten Jahr vorgelegen hat; dort wird klar festgehalten: "Im neu einzuführenden Absatz 1 wird das Existenzminimum jeder steuerpflichtigen Person für steuerfrei erklärt."

Aufgrund der sehr offenen Formulierung kann der kantonale Gesetzgeber selber bestimmen, auf welche Definition des Existenzminimums abgestellt werden und in welcher Höhe es liegen soll. Auf welche Weise die Freistellung zu erfolgen hat, wird vom StHG ebenfalls nicht vorgegeben. Den Kantonen steht somit die Möglichkeit offen, die Befreiung des Existenzminimums durch das Zusammenwirken von Tarif und Abzügen oder etwa durch Einführung eines neuen Sozialabzuges zu erreichen. Das heisst: eventuell. Die gesetzliche Formulierung räumt den Kantonen somit einen erheblichen Gestaltungsspielraum ein.

Mir scheint es wichtig, dass Sie diese rechtliche Beurteilung kennen. Ich kann verstehen, dass man das nicht innerhalb von einer halben Stunde vertieft analysieren kann. Deshalb möchte ich Sie bitten, dem Ordnungsantrag Leuenberger-Solothurn zuzustimmen, die Beratung zu sistieren, sodass wir das in der SGK nochmals genau und vertieft anschauen können, und das jetzt nicht einfach schnell vom Tisch zu fegen. Denn schliesslich geht es um einen sehr wichtigen Grundsatz. Das Existenzminimum zu besteuern würde dem Verfassungsgebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen.

Zum Schluss noch eine Frage an Bundesrat Merz - ich nehme an, er wird sich auch dazu äussern -: Aus Ihrem Departement kommt ja die Liste, was in welchen Kantonen steuerbefreit ist. Dort drin steht, dass z. B. der Kanton Obwalden bereits ab 4000 Franken besteuert. Stimmt das, oder stimmt das nicht? Das möchte ich von Ihnen gerne noch wissen.