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Germann Hannes · Ständerat · 2007-10-01

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-01

Wortprotokoll

Der Stand Solothurn fordert hier, dass Entgelte, die für nebenberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Interesse erbracht werden, bis zu einem festzulegenden Betrag von der Steuerpflicht befreit werden sollen. Der Bund solle einen solchen Freibetrag für die direkte Bundessteuer festlegen und über das Steuerharmonisierungsgesetz diesen Abzug auch für die Staatssteuer vorsehen. Vorläufer dieser Standesinitiative war eine Motion von Nationalrat Banga, der ebenfalls aus dem Kanton Solothurn stammt. Gemäss dieser Motion soll der Feuerwehrsold analog zum Sold im Militärdienst steuerbefreit werden. Diese Motion ist angenommen worden.

Worum es in der vorliegenden Standesinitiative geht, habe ich bereits erwähnt, es wird auch aus dem Titel klar. Weniger klar ist hingegen, ob und wie sich der Begriff "nebenberufliche Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit" abgrenzen lässt. Das Spektrum für nebenberufliche Tätigkeiten im Interesse der Öffentlichkeit ist beachtlich. Bei den obenerwähnten Dienstleistungen bei Militär und Feuerwehr handelt es sich - zumindest beim Militär - um Dienstpflichten; auch der Feuerwehrdienst in den Gemeinden beruht in aller Regel auf einer Dienstpflicht. Wer der Feuerwehrpflicht nicht nachkommt, wird, jedenfalls in meiner Gemeinde, zu einer happigen Ersatzabgabe verpflichtet. Nun kann natürlich auch jemand, der sich sozial engagiert, eine Steuerbefreiung für sich beanspruchen, sei es, wenn er oder sie in Diensten der Spitex arbeitet, im Sportverein, in einer politischen Partei oder bei einer Umweltorganisation. Sie spüren, dass wir uns bei der Beurteilung dieser Frage rasch einmal in grosse Abgrenzungsschwierigkeiten begeben. Wie hoch dürfte denn eine solche Entschädigung sein, um Soldcharakter zu haben? Was gehört in einen Katalog von nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienste der Öffentlichkeit? Wie verhält es sich hier mit der politischen Arbeit? Müsste die Tätigkeit in einem Parlament, die ja zweifelsohne im Dienste der Öffentlichkeit stattfindet, dann nicht gänzlich steuerbefreit sein? (Heiterkeit)

Konsequenterweise gälte dies aber natürlich nur für jene, die ihre Parlamentstätigkeit nur nebenberuflich ausüben. Mit diesem nicht ganz ernstgemeinten Beispiel will ich Ihnen die Schwierigkeit vor Augen führen, die eine solche Ausdehnung der Steuerbefreiung von Entgelten haben könnte. In der Praxis sähe das dann möglicherweise wie folgt aus: Auch wenn eine Tätigkeit noch als gemeinnützig qualifiziert werden könnte, müsste in einem zweiten Schritt die Höhe des Lohnes überprüft werden. Denn nur wenn der Lohn unter marktüblichem Niveau läge, bliebe er steuerfrei. Die Steuerbehörden müssten für gemeinnützige Tätigkeit an jedem Ort - hier denken wir auch an die Lohnunterschiede im ganzen Land - das marktübliche Lohnniveau in Erfahrung bringen. Das ist ein schwieriges und aufwendiges Unterfangen.

Ferner ist auch die Bestimmung problematisch, wonach ein Entgelt pro Nebenjob in einer bestimmten Höhe steuerfrei sein soll. Sie führt dazu, dass eine Person mit drei Nebenjobs diesen Beitrag dann eben entsprechend dreimal abziehen kann, während eine Person mit einem Nebenjob, aber mit dem gleichen Entgelt - sagen wir dreimal 2000, also 6000 Franken - nur einmal abziehen könnte, obwohl es sich summenmässig um denselben Betrag handeln könnte.

Folgegeben würde also bedeuten, dass die Steuerverwaltungen festlegen müssten, was gemeinnützig und was ein marktkonformer Lohn ist. Dies wäre kompliziert. Die Abgrenzungsfragen würden zudem eine hohe Anzahl von Einsprachen und kostenintensive Rechtsmittelverfahren provozieren. Es darf auch daran gezweifelt werden, ob wirklich mehr Personen Freiwilligenarbeit leisten würden, wenn ein Abzug möglich wäre. Möglicherweise würden wir sogar der Freiwilligenarbeit, die ich persönlich hochschätze und die in unserem Staatssystem, aber auch in unserer Gesellschaft einen ganz enormen Stellenwert hat, einen Bärendienst erweisen. Dann wären wir schon wieder bei der Gerechtigkeit. Wie erklären Sie jemandem, der Freiwilligenarbeit leistet, dafür nichts bekommt und das auch nicht will, dass ein anderer, der für die gleiche Freiwilligenarbeit ein Entgelt bekommt, das auch noch steuerfrei bekommt? Auch hier kommen wir also punkto Gerechtigkeit in eine Grauzone. Das sollten wir tunlichst vermeiden.

Die Kommission ist sich aber einig, dass man das Anliegen der Motion Banga betreffend den Feuerwehrsold umsetzen sollte, und zwar so rasch als möglich. Die WAK wird in diesem Zusammenhang auch bei Herrn Bundesrat Merz mit einem Schreiben vorstellig werden, damit dieses Ansinnen jetzt prioritär behandelt und umgesetzt wird. Die Vorlage war in ein sogenanntes Nachbesserungsgesetz gebunden - es wurde auch "Entrümpelungsgesetz" genannt -, mit verschiedenen kleineren Anliegen aus diversen Gesetzen. Dort hat es jetzt eine Verzögerung gegeben. Herr Bundesrat [PAGE 867] Merz, nehmen Sie doch diese Verzögerung als Anlass, diese Motion dem Willen des Parlamentes entsprechend umzusetzen.

Eine Kommissionsminderheit - wir haben das mit 8 zu 3 Stimmen entschieden - beantragt, Folge zu geben.