Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-10-04

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Auch hier beantragen wir eine Ergänzung zum Beschluss des Nationalrates im ersten Satz, und zwar um die Worte "wobei die Anforderungen des Bahnbetriebes Vorrang haben". Der Beschluss des Nationalrates verlangt, dass das Bahnstromnetz nicht von der Marktöffnung ausgeschlossen wird. Die Unterstellung des Bahnstromnetzes unter das EMG dient dabei vor allem den Privatbahnen. Soweit die Belieferung der Privatbahnen über das Bahnnetz der SBB möglich ist, soll das EMG auch für das Bahnstromnetz, das vor allem den SBB gehört, gelten. Den KTU soll dadurch der Zugang zum freien Markt ebenfalls gewährt werden. Dabei gelten auch für sie die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Kostenorientierung.

Die Ergänzung richtet sich an diejenigen, die das Bahnstromnetz beanspruchen wollen. Sie stellt auch klar, dass die SBB ihre Überkapazitäten immer zuerst den Privatbahnen zur Verfügung stellen müssen. Erst wenn die Bedürfnisse der Bahnen nach Bahnstrom erfüllt sind, dürfen die SBB noch vorhandene Überkapazitäten an Dritte, zum Beispiel an Industriebetriebe, vermieten. Dabei ist klar [PAGE 672] festzuhalten, dass das Bahnstromnetz grundsätzlich als Verteilnetz zu betrachten ist. Es dient vor allem dazu, die 16,7-Hertz-Bahnstrom-Verbraucher SBB und KTU mit Energie zu versorgen. Vor diesem Hintergrund ist auch klar, dass das Bahnstromnetz nicht in eine schweizerische Netzgesellschaft integriert werden darf.

Die von der vorberatenden Kommission gewählte Ergänzung trägt diesen Tatsachen und Besonderheiten des Bahnstromnetzes Rechnung. Wir stellen damit auch sicher, dass unsere Bahnen ihre Aufgabe im Interesse ihrer Kunden, der Verkehrspolitik und der Volkswirtschaft weiterhin wahrnehmen können.

Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, dieser Ergänzung zuzustimmen.