Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-10-04
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-10-04
Wortprotokoll
Herr Brändli ist über unsere - wie er findet, aber nicht so direkt sagt - etwas lapidaren Antworten zu den Fragen 2 und 3 nicht glücklich. Er hätte lieber konkretere Angaben.
Zu Frage 3 kann ich vielleicht mündlich präzisieren, dass wir im Rahmen der Botschaft zur Fischerei-Initiative folgende Schätzungen gemacht haben: Die Renaturierungs-Fonds, welche die Kantone bei Annahme der Initiative einzurichten hätten, würden die Kantone nach heutigen Schätzungen jährlich rund 40 Millionen Schweizerfranken kosten. Die Kosten von Massnahmen gegen die negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk werden heute von den betroffenen Kraftwerken auf rund 0,4 bis 0,6 Rappen pro Kilowattstunde geschätzt, je nachdem, ob betriebliche oder bauliche Massnahmen ergriffen werden. Insgesamt würden den Betreibern von Wasserkraftwerken Mehrkosten von jährlich bis zu 50 Millionen Franken entstehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa 75 bis 100 Prozent der [PAGE 933] geschätzten Ausfälle bei Kraftwerken im Berggebiet anfallen. Dies heisst aber nicht, dass die finanziellen Folgen im Berggebiet im gleichen Ausmass anfallen. Die finanziellen Folgen bestehen aus Baukosten oder aus Ertragsausfällen. Beides sind letztlich Einbussen an Gewinn. Es hängt von den Eigentümerstrukturen ab, wie sich die Gewinneinbussen auswirken. Oft sind die Eigentümer geografisch breit gestreut.
Die Wasserzinseinnahmen sind nicht betroffen, weil sie meistens nach installierter Leistung bemessen werden, und diese wird von Schwall-Sunk-Massnahmen kaum betroffen sein. Die Steuereinnahmen könnten sich bei reduzierten Gewinnen allenfalls auch reduzieren, wobei offen ist, wo diese Reduktionen anfallen. Für die Reaktivierung des Geschiebehaushaltes in sämtlichen Schweizer Gewässern in den nächsten 50 Jahren ist mit Kosten von bis zu 3 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Dabei wären die öffentliche Hand jährlich mit rund 1 Million Franken und die Kraftwerkbetreiber mit 1 bis 2 Millionen Franken an zusätzlichen Kosten betroffen.
Falls detailliertere Angaben zur Höhe der Ausfälle für die Berggebiete und die Elektrizitätsgesellschaften bei einer Annahme der Initiative gewünscht werden, müssen wir eben eine noch vertieftere Analyse vornehmen. Dies setzt dann aber einen Massnahmenplan voraus, der zusammen mit den Kantonen und den Kraftwerken erarbeitet werden muss, weil dann eben sehr viel von den Ausführungsmassnahmen abhängt. Ein solcher Massnahmenplan gibt Auskunft darüber, in welchem Gewässer bzw. bei welchem Kraftwerk zur Erreichung der Ziele der Initiative welche Massnahmen notwendig sind. Die Erarbeitung eines solchen Planes erstreckt sich natürlich auf eine längere Zeit und braucht auch gewisse Ressourcen der Verwaltung.
Zur Frage in Ziffer 4, wo Sie sich von der entsprechenden Antwort auch etwas mehr erwünscht hätten: Darauf sage ich Ihnen einfach, dass der Bundesrat auf einen Gegenvorschlag zur sogenannten Fischerei-Initiative verzichtet hat. Der Gegenvorschlag, der zur Diskussion stand und den wir eigentlich in Erwägung gezogen haben, hätte etliche solcher Massnahmen, wie sie Herr Brändli genannt hat, berücksichtigt. Jetzt beinhaltet der Entscheid eben keinen Gegenvorschlag. Der Entscheid des Bundesrates und die Botschaft liegen jetzt bei Ihnen, und Sie haben zu entscheiden, ob Sie sich mit einem reinen Nein zur Initiative begnügen oder ob Sie an die Erarbeitung eines Gegenvorschlages gehen wollen.