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preparatory:AB 78827

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-04

Wortprotokoll

Die Interpellation befasst sich in vier Ziffern mit dem Problem. Ich möchte zur Stellungnahme des Bundesrates zu diesen vier Ziffern Stellung beziehen.

Zu Ziffer 1, bei der es um die Bedeutung der Wasserkraft geht, habe ich keine Bemerkungen.

Zu Ziffer 2, bei der es um die Ausfälle geht, möchte ich folgende Ausführungen machen: Längerfristig sind die Ausfälle wegen der Umsetzung der Gewässerschutzmassnahmen für die Berggebiete beträchtlich. Die Frage, ob mit differenzierteren Lösungen Verbesserungen erzielt werden können, die sowohl dem Gewässerschutz wie auch den Interessen der Betroffenen Rechnung tragen, beantwortet der Bundesrat nicht. Er weist nur auf Folgendes hin: "Für einige Fälle können noch bessere Lösungen gefunden werden." Persönlich bin ich der Meinung, dass eine klare Strategie definiert werden müsste:

1. Die Umsetzung des heutigen Gewässerschutzgesetzes ist auf gutem Weg, und es ist für mich ganz klar, dass diese Umsetzung wie vorgesehen bis 2012 abgeschlossen sein muss.

2. Mittelfristig sollte eine Überprüfung stattfinden, ob die heutigen linearen Vorschriften nötig sind oder ob andere Massnahmen ebenfalls zum Ziel führen.

3. Man müsste sich auch Gedanken über die Kompensation der Ausfälle machen, die durch nationale Vorschriften in diesem Bereich entstehen.

Zu Ziffer 3 bezüglich der zu erwartenden Ausfälle aufgrund der Volksinitiative "Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)" macht der Bundesrat kaum Angaben. Er lässt die Auswirkungen dieser Initiative unerwähnt. Sie werden verstehen, dass diese zögerliche Haltung von mir nicht akzeptiert werden kann, umso mehr als der Bundesrat die Initiative ablehnt und dazu sicher eine Begründung hat. Ich meine, der Bundesrat hätte hier seine Begründung darlegen und klare Aussagen dazu machen müssen, warum die heutige Gesetzgebung ausreiche und deshalb die Initiative abgelehnt werden solle.

Zu Ziffer 4, zu den Wasserzinsen: Wie bekannt setzt der Bund das Wasserzinsmaximum fest. Aus welchen Gründen auch immer wurde dies nicht dem Markt überlassen. Der Bund hat sich dabei immer schwer mit Anpassungen mindestens im Rahmen der Teuerung getan. So hinkt der Wasserzins der Teuerung weit hintennach, stellt man auf die erste Festlegung ab. Das heisst, die Wasserrechtsverleiher haben real wesentlich verloren. Unverständlich ist dies aus Sicht der Bergkantone und ihrer Gemeinden, weil der gleiche Bund damit diesen Regionen die berechtigten Einnahmen vorenthält und gleichzeitig mit einer punktuellen Regionalpolitik, die auch hiermit verbundenen Benachteiligungen auszugleichen versucht. Unverständlich ist dies vor allem aufgrund der folgenden Fakten:

1. Im Jahre 1999 lag der durchschnittliche Spotmarktpreis bei 2,8 Rappen pro Kilowattstunde. Der Durchschnittswert von 2006 liegt mehr als viermal höher, nämlich bei 11,8 Rappen. Der Strompreis stieg nicht nur am Spotmarkt, sondern auch in den übrigen Bereichen des Stromhandels. Während sich die Strompreise vervierfacht haben, ist das Wasserzinsmaximum nicht nur stabil geblieben, es ist sogar real gesunken.

2. Im liberalisierten Markt kommt der Regulier- und Ausgleichsenergie hohe Bedeutung zu. Der Wert der Wasserkraft ist wegen der erhöhten Nachfrage stark gestiegen. Der Wert der speicherbaren Wasserkraft stieg allein in den letzten drei Jahren um 1,5 bis 3 Rappen pro Kilowattstunde. Eine besondere Abgeltung der Speicherenergie ist deshalb gerechtfertigt.

3. Das bundesrechtliche Wasserzinsmaximum ist bisher nicht indexiert worden. Das hat zur Folge, dass die Gemeinwesen, die Konzessionen erteilen, innert kurzer Zeit erhebliche Einbussen in Kauf nehmen müssen. Die seit der letzten Anpassung eingetretene Teuerung beträgt rund 10 Prozent.

In Anbetracht dieser Fakten schlagen die Gebirgskantone zu Recht folgende Anpassungen vor: eine Anpassung des Wasserzinsmaximums auf neu 100 Franken; die Einführung eines differenzierten Speicherzuschlages und die Indexierung des Wasserzinsmaximums. Damit würde ein gerechter Ausgleich geschaffen, und die Bergkantone und ihre Gemeinden würden ebenfalls etwas von den erhöhten Energiepreisen profitieren. Die Forderungen machen rund 0,3 Rappen pro Kilowattstunde aus.

Der Bundesrat macht nun einige Vorbehalte, hält aber immerhin fest, dass er es als durchaus nützlich ansieht, den Wasserzins auf seine Angemessenheit zu überprüfen. Wann er dem Parlament welche Änderungen vorschlagen will, sagt er nicht. Deshalb kann die Antwort des Bundesrates auch in diesem Punkt nicht befriedigen. Ich bitte den Bundesrat, diese Überprüfung sofort an die Hand zu nehmen und im kommenden Jahr Vorschläge in Bezug auf Anpassungen zu machen. Allenfalls sollte die UREK dieses Thema behandeln und im Rahmen einer parlamentarischen Initiative das Problem einer gerechten Lösung zuführen.