Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-10-04
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04
Wortprotokoll
Als zentrales Element wird im EMG der freie Zugang festgelegt, das heisst, dass die Benutzung des Übertragungs- und Verteilnetzes in Zukunft allen Marktteilnehmern offen steht. Die Spielregeln des Zuganges müssen aber klar festgelegt werden, um eine Marktverzerrung zu vermeiden. Die betreffenden Vorschriften des EMG verlangen, dass das Übertragungsnetz auf gesamtschweizerischer Ebene von einer einzigen nationalen privatrechtlichen Gesellschaft betrieben wird, die von den Bereichen Stromproduktion und Stromverteilung strikt getrennt ist. Damit hat das Übertragungsnetz eine zentrale Funktion für die schweizerische Versorgung einerseits und für die Einbettung der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft in den internationalen Verbund andererseits. In der Konzeption des Bundesrates entspricht die Netzgesellschaft einer Dienstleistungsfunktion. Sie hat wichtige technische Aufgaben wie Frequenzhaltung, Spannungshaltung und Reservehaltung.
Der Bundesrat, der Nationalrat und die Mehrheit Ihrer Kommission sind der Meinung, dass die Bildung einer privatrechtlichen schweizerischen Netzgesellschaft die ausgewogenste Lösung darstellt. Sie bietet Gewähr für die ordnungspolitische Komponente, die sehr wichtig ist. Wichtig ist, dass das Übertragungsnetz klar von den Bereichen Erzeugung und Verteilung getrennt ist. Nur so haben wir Gewähr, dass die Gefahr der Diskriminierung Dritter und - umgekehrt - die Gefahr der Quersubventionierung minimiert werden können.
Nach Meinung der Mehrheit ist es eine Illusion zu glauben, dass in einem so kleinen Land wie der Schweiz überhaupt Wettbewerb zwischen verschiedenen Gesellschaften aufkommen könnte. Das zeigen auch die Erfahrungen in anderen Ländern.
Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, sich bei den Absätzen 1 bis 3 dem Beschluss des Nationalrates anzuschliessen.