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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-10-04

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-04

Wortprotokoll

Ich möchte in diesem Zusammenhang zuerst auf etwas sehr Positives hinweisen, nämlich auf die Tatsache, dass wir - ich bin Präsident des Verwaltungsrates eines Abfallzweckverbandes - im Grundsatz im Bereich der Abfallentsorgung Weltmeister sind, insbesondere auch soweit es um das Recycling geht. Das muss man hier einmal unterstreichen.

Zum Littering: Ich bin klar der Auffassung, dass wir hier nicht in die Aufgabenteilung eingreifen sollten. Das ist für mich das Entscheidende: nicht in die Aufgabenteilung eingreifen. Das ist Sache der Kantone, und die meisten Kantone haben das an die Gemeinden delegiert, die diese Aufgabe wahrnehmen müssen.

Frau Kollegin Fetz, das Problem besteht, das möchte ich nicht herunterspielen, aber wenn Sie einen Hilferuf machen, dann muss ich Ihnen sagen, es kann doch nicht so sein, dass jetzt die Städte und grösseren Agglomerationen kommen und sagen: Bund, steh mir bei! Das kann es doch nicht sein. Es ist Aufgabe dieser Städte und dieser Gemeinden, diese Frage selbst zu lösen, und das können sie auch. Es ist in diesem Sinne eine verfehlte Vorgehensweise, und ich lehne diesen Vorstoss aus absolut grundsätzlichen Überlegungen ab. In diesem Staat soll jede Körperschaft ihre Aufgabe selbst erledigen, und das ist hier eine Aufgabe, die die Gemeinden und die Städte selbst erledigen können.

Ich teile die Auffassung von Kollege Büttiker: Littering ist primär ein gesellschaftliches Problem, es ist auch eine Frage der Erziehung. In meinem Kanton, dem Kanton Thurgau - ich komme zu Punkt 3 -, wird jetzt die Frage diskutiert, ob Littering bestraft werden soll. Da gehen die Meinungen natürlich auseinander. Finden Sie immer den Richtigen, der etwas weggeworfen hat? Aber möglicherweise ist das eine Lösung, die eben doch präventiv wirken kann. Aber auch hier brauchen wir nicht den Bund, sondern es ist Sache der Kantone, allenfalls eine entsprechende strafrechtliche Sanktion zu schaffen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Das Problem besteht, aber es muss am richtigen Ort gelöst werden, und hiezu ist nicht der Bund berufen.