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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-10-04

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-10-04

Wortprotokoll

Vielleicht gerade zuerst zur Frage von Herrn Escher, zu Artikel 25 der Verordnung: Zuerst muss ich sagen, dass die Vernehmlassung noch nicht abgeschlossen ist, sie läuft noch bis Mitte Oktober. Jene Diskussion werde ich sicher in die Endfassung mit einbeziehen.

Es ist richtig, dass gemäss dem Entwurf der Verordnung die Tarife auf dem Hochspannungsnetz eine nicht zu unterschätzende Preiskomponente darstellen. Das ist aber aufgrund der Grundlagen, die wir heute zur Verfügung haben, und aufgrund der Kostenberechnungen auch angebracht. Die Experten haben uns versichert, dass das nicht einseitig zum Nachteil der Wasserkraft in Berggebieten ausgestaltet sei. Denn sie sagen, dass das Hochspannungsnetz letztlich auch dem Abtransport der Spitzenleistungen aus den Bergkantonen diene. Wenn aber - ich werde das nochmals anschauen - diese Benachteiligung der Berggebiete tatsächlich bestehen würde, dann müssten wir Anpassungen vornehmen, da haben Sie Recht.

Die Kosten auf der Ebene Hochspannungsnetz sind bekannt. Man spricht da von 500 Millionen Franken. Die Kosten im Verteilnetz sind jedoch sehr schwierig zu berechnen. Da fehlen eben die entsprechenden Grundlagen. Jedenfalls soweit es um Import und Export geht, dürfen diese gemäss Artikel 16 gar nicht den inländischen Endverbrauchern angelastet werden. Sie belasten also die Berggebiete sicherlich nicht. Das heisst, die kritischen Anmerkungen, die Sie jetzt gemacht haben, müssen mit Blick auf die endgültige Fassung der Stromversorgungsverordnung sicherlich nochmals mit weiteren Abklärungen berücksichtigt werden. [PAGE 929]

Auf jeden Fall wollen wir - das haben wir in der Interpellationsantwort zum Ausdruck gebracht - beim Erlass der Ausführungsbestimmungen diese Sorgen berücksichtigen. Bis zur Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes bleibt ja auch das Preisüberwachungsgesetz ohne jede Einschränkung anwendbar. Das heisst, dass die Inkraftsetzung der Artikel im Stromversorgungsgesetz, die hier zur Diskussion stehen, auf den 15. Juli einen geordneten Übergang von der Preisüberwachung zu dieser sektorspezifischen Überwachung, die dann eingeführt wird, erlaubt.