Hofmann Hans · Ständerat · 2007-10-04
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-04
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat, dass er diese Motion in der zweiten, verbesserten Fassung ohne Wenn und Aber zur Annahme empfiehlt. Das ist ein schönes Abschiedsgeschenk. Deshalb brauche ich auch keine langen Worte mehr zu verlieren, sondern ich möchte - auch zuhanden der nationalrätlichen Kommission - ausdrücklich auf mein Votum vom 21. Juni 2007 zur zurückgezogenen Motion 07.3120 verweisen.
Herr Bundesrat, erlauben Sie mir aber, Ihnen noch einen Ratschlag mit auf den Weg zu geben: Die Volksinitiative der FDP zum Verbandsbeschwerderecht wird ja schon bald die Räte und allenfalls dann auch das Schweizervolk beschäftigen. Diese Initiative hat mindestens ebenso gute Chancen, angenommen wie abgelehnt zu werden. Auf der einen Seite wird mit dem Schutz von Umwelt und Natur, auf der anderen Seite mit Wahrung und Gewichtung der Volksrechte argumentiert werden. Es werden hüben und drüben grosse Mittel in einen allfälligen Abstimmungskampf fliessen, die wohl besser anderweitig Verwendung finden würden. Diese Volksinitiative ist gefährlich, und zwar für beide Seiten. Wird sie angenommen, so ist die Verbandsbeschwerde faktisch abgeschafft, und zwar auf allen Ebenen. Wird sie abgelehnt, so erhalten die Umweltschutzorganisationen einen Auftrieb, der auch nicht von Gutem ist.
Eigentlich hatte ich erwartet, dass der Bundesrat diesem Volksbegehren einen ausgewogenen Gegenvorschlag entgegensetzt, welcher es den Initianten erlaubt hätte, die Initiative ohne allzu grossen Gesichtsverlust zurückzuziehen. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative 02.436 hat der Ständerat gemäss dem Einzelantrag Schmid Carlo zweimal eine solche Brücke bauen wollen, ist dann aber leider im Nationalrat gescheitert. Vielleicht gelingt es [PAGE 939] unserer Kommission für Rechtsfragen, bei der Vorberatung dieser Volksinitiative einen klugen Gegenvorschlag zu erarbeiten und dem Rate zu unterbreiten. Aber auch das könnte sich praktisch erübrigen, und da komme ich jetzt zu meinem Ratschlag: Der Bundesrat sollte die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung und deren Anhänge dergestalt anpassen, dass die Hürde, um eine Verbandsbeschwerde zu ergreifen, so hoch angesetzt wird, dass zum Beispiel in einer Bauzone für eine zonenkonforme Baute, welche zudem die Bauvorschriften einhält, die Beschwerde praktisch nicht mehr möglich ist.
Diese Forderung der parlamentarischen Initiative blieb in den Räten unbestritten. Bei diesen Verordnungsanpassungen muss der Bundesrat allerdings den Mut aufbringen, weiter zu gehen, als ihm dies die Verwaltung vorschlagen wird. Das ist unabdingbar, namentlich was die Schwellenwerte zum Beispiel für die Parkplatzzahlen oder Verkaufsflächen anbetrifft; ich habe diesen Punkt in meinem Votum vom 21. Juni 2007 ausführlich begründet. Ebenso hat es der Bundesrat in der Hand, in Bezug auf diese Fahrtenmodelle, die auch immer wieder zu reden geben, in der Verordnung auf einem vernünftigen Niveau Klarheit zu schaffen. Seien Sie mutig, denn mittels klarer, dem Willen des Gesetzgebers entsprechender Anpassungen in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat es der Bundesrat in der Hand, der damals vielleicht gutgemeinten, aber meines Erachtens in ihren Formulierungen unglücklichen und auch zu weit gehenden Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das heisst nichts anderes, als ihr so weit entgegenzukommen, dass sie vielleicht doch noch zurückgezogen wird. Ich bin überzeugt, dass dies für beide Seiten eine Erleichterung bedeuten würde. Ein Versuch kann sich allemal lohnen. Dafür danke ich Ihnen, Herr Bundesrat.
Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen, danke ich, wenn Sie der Annahme meiner Motion nicht opponieren.