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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2007-12-03

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-03

Wortprotokoll

Wir bleiben beim Thema Gleichstellung. Es wird jetzt aber etwas konkreter, und es würde mich sehr freuen, wenn Sie meiner parlamentarischen Initiative zum Gender-Reporting bei bundesnahen Unternehmungen Ihre Aufmerksamkeit schenkten.

Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein - ich wende mich hier vor allem an die Herren -, dass die Frauen in der Schweiz trotz Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung und zehn Jahren Gleichstellungsgesetz nicht gleichgestellt sind. Uns liegt inzwischen der Bericht des Bundesrates zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes vor. Das offenbart Schauerliches, wenn wir uns an der Verfassung messen. Besonders krass ist die Diskriminierung der Frauen noch immer bei der Erwerbsarbeit: Die Lohndiskriminierung beträgt rund 20 Prozent. Das ist aber ein Durchschnitt. Ganz eklatant ist, dass bei grossen Unternehmungen die Lohndifferenz noch immer etwa 30 Prozent ausmacht. Ich verweise dazu auch auf die soeben publizierte Lohnstrukturerhebung für das Jahr 2006. Ich weise auch darauf hin, dass wir genau wissen, dass mindestens 40 Prozent der Lohndifferenzierung echte Diskriminierungen sind. Erschreckend ist: Je höher die Hierarchiestufe, auf die eine Frau klettert, desto grösser werden die Lohndifferenzen. Zudem haben Frauen Mühe, Kaderpositionen zu erreichen; sie stossen sehr rasch an die berühmten gläsernen Decken.

Ein weiterer Faktor, der die Frauen diskriminiert, ist die fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei Frauen wirken sich Kinder in der Regel karrierehemmend aus, anders ist es bei den Männern. Es ist deshalb auch kein Zufall, dass die Schweiz in Bezug auf den Stand der Gleichstellung beim neuesten Report des WEF vom Oktober 2007 - er wurde soeben publiziert - einen der hinteren Ränge einnimmt. Das ist nun nicht nur unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit unhaltbar, sondern zugleich ein massiver Wettbewerbsnachteil für unser Land. Das gilt insbesondere, wenn wir uns die demografische Entwicklung vor Augen führen. Allerorts wird der Mangel an Arbeitskräften als Wachstumshindernis beklagt; folglich sind wir gut beraten, auch aus ökonomischen Gründen, die Gleichstellungspolitik ernst zu nehmen.

Wer muss Gleichstellungspolitik machen? Gleichstellungspolitik ist bekanntlich eine Querschnittaufgabe, die alle betrifft, Sie in diesem Saal genauso wie jede private Person, wie die Wirtschaft und den Staat. Gerade die Wirtschaft hat hier eine zentrale Aufgabe. Ein wirksames Mittel zur realen Durchsetzung der Gleichstellung ist eine regelmässige Überprüfung der Personalpolitiken. Untersuchungen haben nun gezeigt, wie schlecht Unternehmen über die Stellung der Frau informiert sind; das gilt sowohl für private Unternehmen wie auch für die Bundesunternehmen.

Ich möchte Ihnen deshalb vorschlagen, dass die bundesnahen Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen und ein solches Gender-Reporting einführen. Das ist keine zusätzliche Belastung, weil ja eh Bericht erstattet werden muss, und zwar über den Stand der Diskriminierung bezüglich Löhne beziehungsweise der Lohngleichheit, über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, über den Anteil der Frauen in Kaderpositionen und über die Gleichstellungspolitik des Unternehmens. Gerade die Bundesunternehmen sind gut beraten, hier voranzugehen, denn dieser Rat hat ja - in seiner Zusammensetzung von vor den Wahlen - eine entsprechende Verpflichtung für die Privatwirtschaft abgelehnt. Man wies mich noch darauf hin, es wäre vor allem der Bund, der vorangehen müsste. Folglich sollten wir jetzt diesen Schritt machen und unsere Unternehmen verpflichten, die Gleichstellung regelmässig zu überprüfen und auch darüber zu berichten; darum ersuche ich Sie.

Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.