Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-10-04
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04
Wortprotokoll
Hier geht es darum, dem Preisüberwacher mehr Kompetenzen zu geben, und zwar dort, wo die Strompreise durch exekutive oder legislative Behörden genehmigt werden. Nach dem geltenden Preisüberwachungsgesetz kann der Preisüberwacher bei solchen Preisen lediglich Empfehlungen abgeben. Er hat keine Verfügungskompetenz; er kann weder behördlich festgelegte Preiserhöhungen verbieten noch Preissenkungen verfügen.
Mit Artikel 15 soll eine derartige Verfügungskompetenz geschaffen werden. Der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates führt aber zu einer Ungleichbehandlung insofern, als die genehmigenden Behörden, d. h. öffentlich-rechtliche Körperschaften, vor der Preisfestsetzung den Preisüberwacher anhören müssen, die privaten Gesellschaften aber nicht. Da dies bei anderen Preisen nicht der Fall ist, hat Artikel 15 im Nationalrat zu Diskussionen, aber zu keinem Antrag geführt. Deshalb wurde nach der Debatte im Nationalrat vonseiten des Departementes mit dem Preisüberwacher Rücksprache genommen, um das Problem zu lösen bzw. Klarheit zu schaffen.
Der vorliegende Antrag, der vom Departement eingebracht worden ist, zielt darauf ab, den ursprünglichen Antrag, eine verstärkte Kompetenz für den Preisüberwacher, [PAGE 686] beizubehalten, eliminiert aber die im Nationalrat kritisierte Ungleichbehandlung gegenüber privaten Unternehmungen.