Goll Christine · Nationalrat · 2007-12-04
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-04
Wortprotokoll
Im Gegensatz zu meinem Vorredner empfehle ich Ihnen natürlich wärmstens, den Antrag der Minderheit Schenker Silvia anzunehmen. Wir diskutieren hier das eigentliche Kernstück dieser Vorlage über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, geht es doch um die grundsätzliche Frage, wie hoch die Belastung für pflegebedürftige Patienten und Patientinnen künftig sein soll.
Seit bald zwölf Jahren ist das Krankenversicherungsgesetz in Kraft. Seit bald zwölf Jahren schreibt Artikel 24 dieses Gesetzes vor, dass die Kosten der Pflege, egal ob im Spital, in einem Pflegeheim oder zu Hause mit Spitex, von der Krankenversicherung übernommen werden müssen. Seit bald zwölf Jahren regelt Artikel 44 KVG auch den Tarifschutz und verbietet somit, ungedeckte Kosten auf Patientinnen und Patienten abzuwälzen. Nur: Die grosse Crux ist, dass dieses Gesetz heute nicht eingehalten wird. Mit dieser Vorlage zur Neuordnung der Pflegefinanzierung macht der Gesetzgeber einen grossen Schritt, nämlich von einer bisherigen Belastung von theoretisch null Franken auf rund 7100 Franken pro Jahr. So war es zumindest in einem Bericht der Verwaltung in Bezug auf das 20-Prozent-Modell festgeschrieben, das heute nicht mehr infrage gestellt wird; da besteht keine Differenz mehr. Nur ist dazu auch zu sagen, dass die Zahl von gut 7000 Franken im Gesetz nicht festgehalten ist, auch wenn sie in der Medienberichterstattung über diese gesetzliche Neuregelung immer wieder erwähnt wurde.
Das heisst, dass wir heute nicht wissen, wie das im Endeffekt einmal in der Praxis aussehen wird. Dem möchten wir mit dem Modell der Minderheit, wie es Frau Schenker vorgestellt hat, entgegenwirken. Wir stellen das 20-Prozent-Modell nicht infrage, aber wir sagen, dass die Belastung maximal 5400 Franken pro Jahr betragen darf. Das ist genau der Betrag, der sich ergibt, wenn man als Maximum das Anderthalbfache der heutigen ordentlichen Franchise von 300 Franken pro Monat nimmt.
Viele Angehörige leisten heute in grossem Ausmass Pflegearbeit, Betreuungsarbeit. Diese Menschen brauchen auch Entlastung, um diese Arbeit leisten zu können. Sie brauchen die Entlastung in Form einer professionellen Pflege, sei es in einem Heim oder zu Hause. Wesentlich dabei ist aber, dass diese Pflegeleistungen für Patienten und Patientinnen und für ihre Angehörigen finanziell auch tragbar sind. Wir behandeln hier das Kernstück dieser Vorlage, und ich erinnere daran, dass ursprünglich die Interessengemeinschaft Pflegefinanzierung an Sie alle gelangt ist. Die IG Pflegefinanzierung ist ein ungewöhnlicher, einmaliger Zusammenschluss [PAGE 1786] von verschiedenen Patienten- und Patientinnenorganisationen, von Rentner- und Rentnerinnen- sowie Behindertenorganisationen wie auch von Dachverbänden der Leistungserbringer, beispielsweise der Spitäler, der Heime und der Spitex; ein Zusammenschluss mit dem Ziel, die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Patienten und Patientinnen klar zu begrenzen.
Es braucht eine sozialverträgliche Lösung. Wir dürfen die Menschen, die von Pflege abhängig werden, nicht im Ungewissen lassen, wie hoch die maximale Belastung in Franken und Rappen im Endeffekt sein wird.
Deshalb bitte ich Sie auch, das Modell der Minderheit Schenker Silvia zu unterstützen.