Schenker Silvia · Nationalrat · 2007-12-04
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-04
Wortprotokoll
In diesem Absatz haben wir festgelegt, dass die Beteiligung der Patientinnen und Patienten an den Pflegekosten in Zukunft höchstens 20 Prozent eines vom Bundesrat festgelegten Pflegebeitrages betragen soll. Dieser Teil des Absatzes ist sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat unbestritten.
Unklar ist jedoch für die Betroffenen, wie hoch dieser Betrag in Zukunft sein wird. Es wurde zwar immer wieder von einem Betrag von etwa 7000 Franken gesprochen oder geschrieben; aber festgeschrieben ist das nirgends. Wir meinen, dass im Sinne der Transparenz die Patientinnen und Patienten wirklich wissen müssen, was auf sie zukommt, dass also die obere Grenze des Kostenbeitrags festgeschrieben werden sollte. Da es nicht sinnvoll ist, einen absoluten Betrag ins Gesetz zu schreiben, schlagen wir die Formulierung vor, die Sie im Minderheitsantrag finden: "das Anderthalbfache der ordentlichen Franchise". Im Moment wären das 5400 Franken; dies soll die obere Grenze des Kostenbeitrags der Patientinnen und Patienten sein. Mit unserem Antrag wissen die Betroffenen in Zukunft ganz konkret, wie viel sie an die Kosten der Pflege bezahlen müssen.
Ein zweites Element des Minderheitsantrages betrifft die Regelung der Restfinanzierung. Der Ständerat schlägt vor, die Formulierung "Die Kantone regeln die Restfinanzierung" zu verwenden. Wir hingegen beantragen Ihnen eine offene und klare Formulierung: Die Kantone müssen den Teil der Kosten übernehmen, der nicht von der Krankenkasse oder den Patientinnen und Patienten bezahlt wird. Mit unserer Formulierung ist dies klar festgeschrieben. Letztlich wird es auch mit der Formulierung des Ständerates darauf hinauslaufen, dass die Kantone dies finanzieren müssen. Warum schreiben wir das dann nicht gleich klar so ins Gesetz?
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.