Wehrli Reto · Nationalrat · 2007-12-04
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-04
Wortprotokoll
Ich vertrete hier die Minderheit Humbel Näf und die Position unserer Fraktion; diese unterstützt nämlich die Minderheit Humbel Näf und somit die Fassung des Ständerates, d. h., die Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen sind als Leistungserbringer aus dem Gesetzestext zu streichen. De facto ändert das an der Leistungserbringung nichts; materiell hat das Gesetz durch diese Streichung keine Leistungseinbusse zur Folge. Mit der Streichung bleibt aber die Terminologie einheitlich.
Worum geht es im Kern? Allein die Pflegesituation soll für den Beitrag der Krankenkassen massgebend sein, nicht aber der Ort der Leistungserbringung. Mit der expliziten Erwähnung der Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen im Gesetzestext wollte sich der Nationalrat in der ersten Fassung komplett absichern, damit diese Institutionen auch wirklich als Leistungserbringer einbezogen sind. Denn diese Institutionen sind beispielsweise für Angehörige dementer Personen besonders wichtig, da sie nachts oder über das Wochenende entlastet werden können. Könnte die Leistung nicht vergütet werden, so würde der Patient vielleicht in ein Heim eingewiesen werden, was weder ihm noch den Angehörigen dienlich wäre und am Ende viel teurer käme. Das möchte niemand; es geschieht aber auch nicht mit der Streichung des Begriffs "Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen" aus dem Gesetzestext, denn diese Einrichtungen sind in den Begriffen "ambulant" oder "Pflegeheim" mitgemeint.
Die Regelung sieht heute so aus, dass die Leistungen von Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen oder von Pflegeheimen vergütet werden, sofern die leistungserbringende Institution an sich anerkannt ist. In verschiedenen Kantonen gibt es heute Tageskliniken, die auf der Pflegeheimliste stehen. Auf der anderen Seite gibt es Pflegeheime, die ein Tages- und ein Nachtangebot führen; auch das ist in der Pflegeheimliste vermerkt. In wieder anderen Kantonen läuft das über den Spitex-Bereich, d. h., die Spitex-Organisation betreut die Personen an einem Ort, wo sie sich den ganzen Tag aufhalten. Auch diese Leistung der Spitex-Organisation wird übernommen. Deshalb betone ich nochmals, dass es sich hier nicht um einen Leistungsabbau, sondern um die Klärung eines terminologischen Problems handelt. Wenn wir keine neuen Kategorien von Leistungserbringern schaffen wollen - und das wollen und sollen wir nicht -, dann müssen wir den Begriff "Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen" wieder aus dem Gesetz streichen und somit dem Antrag der Minderheit Humbel Näf zustimmen.