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Schenker Silvia · Nationalrat · 2007-12-04

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-04

Wortprotokoll

Wir haben es bei diesem Artikel mit einer sehr schwierigen Materie zu tun. Man muss sehr tief ins Thema einsteigen, um die Problematik, die wir in diesem Artikel abhandeln, wirklich aufzuzeigen. Dies in fünf Minuten zu tun ist sehr, sehr schwierig.

Es geht bei diesem Artikel um zwei Bestimmungen. Eine davon war in der Kommission und auch im Plenum absolut unbestritten: Es geht darum, dass die Karenzfrist für Hilflosenentschädigung von einem Jahr in eindeutigen Fällen wegfallen soll. Bei der zweiten Bestimmung handelt es sich um eine Koordinationsregel. Die Mehrheit will mit ihrer Variante, dass die Hilflosenentschädigung und die Entschädigung für Pflegeleistungen miteinander koordiniert werden. Auf den ersten Blick scheint dies richtig zu sein. Beide Leistungen betreffen Menschen, die Pflege und Unterstützung brauchen. Warum soll man also diese beiden Leistungen nicht miteinander koordinieren, konkret: miteinander verrechnen?

Es handelt sich aber bei der Hilflosenentschädigung um eine Geldleistung, die jemand erhält, der oder die bei den täglichen Verrichtungen dauernd Hilfe braucht. Diese Geldleistung erhält man unabhängig von den effektiv entstehenden Kosten. Vereinfacht könnte man sagen, dass die Hilflosenentschädigung ein zusätzlicher Bestandteil einer Rente für besonders hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner ist. Bei den Pflegeleistungen beziehungsweise den entsprechenden Vergütungen, über die wir bei diesem Geschäft sprechen, handelt es sich um effektiv beanspruchte und entsprechend in Rechnung gestellte Leistungen, die aufgrund einer Pflegebedürftigkeit notwendig sind. Der Allgemeine Teil des Sozialversicherungsrechtes legt fest, welche Sozialversicherungsleistungen koordiniert werden. Die Hilflosenentschädigung und die Vergütung für Pflegeleistungen sind aber nicht Leistungen gleicher Art und gleicher Zweckbestimmung. Sie fallen deshalb nicht unter die Bestimmung, die bei einer sogenannten Überentschädigung zum Tragen kommt.

In der Kommission haben wir zu diesem Antrag einen Bericht der Verwaltung erhalten, der aufzeigt, dass die von der Mehrheit unterstützte Formulierung bei der Umsetzung zu Problemen führen kann, die wir - so sehe ich das - während der Kommissionsberatung nicht in ihrer vollen Tragweite angeschaut haben. Wir wehren uns nicht dagegen, die Problematik der Hilflosenentschädigung in Kombination mit der Pflegefinanzierung genauer anzuschauen. Wir wehren uns jedoch dagegen, in dieser Vorlage jetzt etwas festzuschreiben, von dem wir nicht genau wissen, ob in der Praxis dadurch nicht neue Ungerechtigkeiten entstehen.

Nun haben wir ein Problem: Wir stimmen der Regelung zu, dass die Karenzfrist wegfällt. Wir wollen jedoch die Koordinationsregel nicht. Ich ziehe meinen Minderheitsantrag zurück und will dem Ständerat damit die Möglichkeit geben, diese Bestimmung auseinanderzunehmen und den Teil einzufügen, der hier im Rat unbestritten war - nämlich das Wegfallen der Karenzfrist -, und die Koordinationsregel herauszunehmen.

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