Lexipedia

Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2007-12-04

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-04

Wortprotokoll

In Artikel 25a Absatz 1bis geht es um die Finanzierung der Akut- und Übergangspflege. Die Übergangspflege gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Patientinnen und Patienten werden mit der Einführung des DRG-Systems früher aus den Spitälern entlassen. Sie benötigen in vielen Fällen eine zusätzliche Pflege, die medizinisch begründet ist. Diese Pflege muss von jemandem bezahlt werden. Es darf nicht sein, dass die Pflegebedürftigen selber diese Kosten zu übernehmen haben.

Es ist nun die Frage, wer für diese Kosten aufkommen soll. Beim ersten Beschluss unseres Rates entschieden wir, dass dies die Krankenversicherer sein sollten. Nach reiflicher Überlegung müssen wir aber eingestehen, dass dies nicht ganz gerecht ist und dass dies zu einem starken Prämienschub führen könnte. Die Minderheit schlägt nun vor, die Kosten für die Übergangspflege gleich aufzuteilen wie die Spitalkosten: Die Krankenversicherer und die Kantone sollen die Kosten zu gleichen Teilen übernehmen, wie dies auch die Spitalfinanzierung vorsieht. Diese Lösung scheint uns richtig zu sein, weil die Übergangspflege klar eine Folge der frühen Entlassung der Patientinnen und Patienten aus den Spitälern ist. Darum ist es folgerichtig, dass die Übergangspflege gleich finanziert wird wie die Spitalleistungen. Damit binden wir auch die Kantone in die Finanzierung der Übergangspflege ein. Sie werden damit auch daran interessiert [PAGE 1783] sein, dass diese Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Krankenversicherer.

Aus der Sicht der Minderheit ist das eine gerechte und ausgewogene Lösung. Ich bitte Sie daher, der Minderheit zuzustimmen.