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Goll Christine · Nationalrat · 2007-12-04

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-04

Wortprotokoll

Ich möchte Sie daran erinnern, dass unser Rat bereits in der ersten Runde eine automatische Anpassung beschlossen hatte. Sie haben das Wort "automatisch" betont. Es war in der ursprünglichen Fassung des Nationalrates vorgesehen, dass der Bundesrat den Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung alle zwei Jahre gemäss heute geltendem Mischindex bei der AHV und der IV erhöht. Diese Bestimmung passierte unseren Rat in der ersten Runde mit einer klaren Mehrheit; der Ständerat hat sie dann wieder gestrichen. Sie wollen dasselbe wie der Ständerat, Sie wollen überhaupt keine Anpassung der Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Wir haben die Diskussion im Rahmen unserer Kommission noch einmal intensiv geführt und waren uns einig, dass eine Anpassung unbedingt notwendig ist. Wir haben nach einer anderen Lösung gesucht und schlagen Ihnen deshalb hier in der neuesten Fassung eine Anpassung nach Kostenentwicklung in der Pflege vor. Letztlich kommt das einer Anpassung im Bereich der grundsätzlichen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen gleich, weil sämtliche Untersuchungen zeigen, dass sich die Pflegekosten im Vergleich mit den gesamten Gesundheitskosten in den letzten zehn Jahren nicht überdurchschnittlich entwickelt haben, sondern sich genau im selben Rahmen bewegen; das heisst also, dass von einer Kostenexplosion im Bereich der Pflege keine Rede sein kann.

Ich möchte Sie deshalb bitten, der Fassung der nationalrätlichen Kommission zuzustimmen, und beantrage Ihnen im Namen der SP-Fraktion, den Einzelantrag Loepfe abzulehnen. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass bereits bei der Übergangslösung, die wir in diesem Rat entscheiden mussten, beim Bundesbeschluss für die Pflegefinanzierung, bei dem es auch um die Einfrierung der Pflegebeiträge ging, ebenfalls eine Kostenanpassung gemäss Teuerungsentwicklung im Rahmen des Landesindexes der Konsumentenpreise beschlossen wurde. Deshalb bitte ich Sie, hier die Mehrheitsfassung anzunehmen.