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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2007-12-04

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-04

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt bei Artikel 41 Absatz 1 die Mehrheit und damit eine Lösung, die für alle Beteiligten verdaubar ist und gleichwohl den Druck auf eine überregionale, kantonsübergreifende Versorgungsplanung aufrechterhält.

Was soll neu für den Patienten bzw. die Patientin gelten? Offen steht einer Patientin jedes Spital des Wohnkantons, sofern es auf der Spitalliste ist. Offen stehen ihr auch ausserkantonale Spitäler, sofern sie im betreffenden Kanton auf der Liste sind und sofern es sich um eine Behandlung handelt, die medizinisch indiziert oder notfallmässig ist und die also im Wohnkanton nicht vorgenommen werden kann. Das entspricht der heutigen Regelung. Neu sollen Patienten auch dann in ein Listenspital eines anderen Kantons gehen können, wenn es keine medizinisch zwingenden Gründe dafür gibt, d. h., einfach wenn sie es wünschen, beispielsweise weil es geografisch sinnvoller ist oder sie von der Qualität jenes Spitals mehr überzeugt sind. Bezahlt werden muss dieser Spitalaufenthalt normal durch die Krankenkasse und den Wohnkanton. Der Wohnkanton muss aber höchstens so viel an die Behandlung bezahlen, wie sie kosten würde, wenn sie im eigenen Kanton vorgenommen würde. Ist der Behandlungskanton teurer als der Wohnkanton, dann verbleibt eine Differenz, die von der Patientin oder vom Patienten getragen werden muss beziehungsweise für die eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.

Was sind die Folgen dieser teilweise freien Spitalwahl?

1. Es entsteht eine grössere Wahlfreiheit für die Patientin; dadurch entsteht tendenziell mehr Druck in Bezug auf die Qualität.

2. Wir haben die Wahlfreiheit in einem regulierten Markt. Die Wahlfreiheit besteht also, sie ist aber reguliert. Das heisst, dass sie nur im Rahmen der Spitäler gilt, die auf der Liste im Wohn- oder im Behandlungskanton eingetragen sind. Die Kostenkontrolle durch die Kantone wird beibehalten, weil sie nur so viel für ausserkantonale Behandlungen bezahlen müssen, wie sie auch für die Behandlung im eigenen Kanton bezahlen müssten. Es entsteht ferner Druck in Bezug auf die überregionale Planung, weil quasi natürliche Versorgungsregionen entstehen, die den Wünschen der Patientinnen und Patienten entsprechen, und weil die Versorgungsregionen nicht mehr an den Kantonsgrenzen Halt machen.

Wo sind die Risiken einer solchen teilweise freien Spitalwahl? Für die Kantone wird es sehr viel schwieriger, eine optimale Versorgung zu planen. Wenn ein Spital mal gebaut und plötzlich weniger ausgelastet ist, weil es, sagen wir, Mode wird, für bestimmte Eingriffe in ein anderes Spital zu gehen, das auf der anderen Seite der Kantonsgrenze liegt, dann trägt der Kanton die Last der plötzlich entstehenden Überkapazität. Baut er diese ab und kommen die Patientinnen und Patienten dann doch wieder zurück, fehlt Kapazität, respektive der Kanton hat Mühe, sie in kurzer Zeit wieder zur Verfügung zu stellen. Dieses Risiko bleibt auch mit der ständerätlichen Lösung zu einem gewissen Teil bestehen; wirklich minimieren können das die Kantone nur mit einer tatsächlich und vertraglich abgesicherten überregionalen Planung und Versorgungsorganisation.

Die Minderheit Ruey will die Kantone hier noch mehr unter Druck setzen, indem sie ihnen auch die Kostenkontrolle entzieht. Dabei geht wohl etwas vergessen, dass Spitäler und Spitalabteilungen nicht von heute auf morgen in Betrieb genommen oder geschlossen werden können. Spitalbetten produziert man nämlich nicht über Nacht wie frisches Brot. Es geht also bei diesem Kompromissvorschlag des Ständerates, den die Mehrheit unterstützt, auch darum, den Schutz der Investitionen der Kantone zu stärken. Das schweizerische Gesundheitswesen funktioniert nach dem Prinzip des regulierten Wettbewerbs. Wollte man, wie die Minderheit, die Wettbewerbselemente verstärken, müsste man redlicherweise den Versorgungsauftrag der Kantone einschränken und sie dort entlasten. Mit anderen Worten: Nicht mehr die Kantone wären dann für die wirkliche Versorgungssicherheit zuständig, sondern man würde diese Aufgabe an den Markt delegieren. Angesichts der Tatsache, dass das Anbieten von Spitalbetten nicht dasselbe ist wie das Verkaufen von Brot, ist das eine etwas theoretische Position.

Wenn wir hier dem Ständerat folgen, folgen wir dem Mittelweg. Die Kantonsgrenzen verlieren an Bedeutung, die Versorgungseinheiten werden gesundheitsökonomisch und für die Patientinnen und Patienten sinnvoller und logischer, und die Qualität wird durch die grössere Wahlfreiheit gestärkt.

Die SP-Fraktion bittet Sie deshalb, die Mehrheit zu unterstützen und damit, einer guten Lösung zuliebe, auch einen Schritt auf die Kantone zu zu machen.

Eng verbunden mit dieser Frage der freien Spitalwahl ist die Frage des Aufnahmezwangs, wie er in Artikel 41a geregelt ist. Hier wird die Marktlogik der Minderheit Ruey geradezu pervers - sie will nämlich auf einen Aufnahmezwang verzichten. Spitäler dürfen zwar auf einer Liste sein, teilweise sind das ja auch Privatspitäler, sie wären aber nicht an einen Aufnahmezwang gebunden. Das heisst, sie würden zwar von den Vorteilen eines Listenspitals profitieren - sprich von kantonalen Steuergeldern -, wären aber nicht an einen Aufnahmezwang gebunden. Das ist keine Lösung, die gesundheitspolitisch zu verantworten ist. Spitäler, die das Privileg oder den Vorteil haben, auf einer Liste zu sein, müssen auch den Pflichten der Listenspitäler nachkommen, sprich: Es ist jedem Privatspital freigestellt, ob es auf die Liste will oder nicht. Wenn es auf der Liste ist, wird es in diesem Bereich wie ein öffentlich-rechtliches Spital behandelt.

Ich bitte Sie auch hier, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.