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Humbel Ruth · Nationalrat · 2007-12-04

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-04

Wortprotokoll

Der Ständerat relativiert die Wahlfreiheit insofern, als die Unkosten eines Patienten nur bis zum Betrag, der im eigenen Kanton anfallen würde, gedeckt sein sollen. Geht aber ein Patient in ein teureres ausserkantonales Spital, hat er bei Wahleingriffen die Differenzkosten selber zu bezahlen. Bei medizinisch indizierten Fällen hingegen richtet sich die Kostenübernahme bei beiden Kostenträgern - also bei Versicherern und Kantonen - nach dem Tarif des Standortkantons. Das heisst eigentlich - das wurde bis jetzt nicht gesagt -, dass die Kantone sich bei medizinisch indizierten Fällen in einem gewissen Sinne auch entlasten können. Die ständerätliche Lösung gewährt nicht die volle, uneingeschränkte Spitalfreizügigkeit in der gesamten Schweiz; sie ist aber eine innovative, pragmatische und sachgerechte Lösung, welche die Opposition der Kantone entkräftet.

Insbesondere folgende drei Gründe sprechen für die ständerätliche Fassung:

1. Die Gleichschaltung mit dem ambulanten Bereich, in welchem wir jetzt dieselbe Form der Freizügigkeit haben. Die Wahlfreiheit gilt in der gesamten Schweiz. Die Kosten sind aber nur gemäss dem Tarif des Wohn- und Arbeitsortes gedeckt. Darüber hinausgehende Kosten müssen über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.

2. Die unterschiedliche Prämiensituation: Wir haben bekanntlich in den Kantonen sehr unterschiedliche Prämienhöhen. Die Prämien sind primär abhängig von der jeweiligen kantonalen Gesundheitspolitik, das heisst von der Anzahl Leistungserbringer und vor allem auch von den Preisen. Kantone mit einer restriktiveren Spitalplanung und eher tieferen Preisen haben entsprechend auch tiefere Prämien. Solange diese Realitäten existieren, ist es gerechtfertigt, dass Kantone und Versicherer die Preise des Wohnkantons des Patienten übernehmen müssen.

3. Es wird durch diese Lösung ein gewisser Kostendruck entstehen, namentlich in Grenzregionen, wo die Freizügigkeit eingeschränkt wird. Das allenfalls zu hohe Kostenniveau im Nachbarkanton wird zweifellos einen Kostendruck auf die entsprechenden Spitäler ausüben. [PAGE 1774]

Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen der ständerätlichen Fassung zugestimmt. Ich bitte Sie, in diesem Punkt Rücksicht auf die Kantone zu nehmen, vor allem aber, mit Rücksicht auf die unterschiedlichen kantonalen Kosten- und Prämienstrukturen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.