Fasel Hugo · Nationalrat · 2007-12-04
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2007-12-04
Wortprotokoll
In Artikel 52a1 regeln wir das Verfahren bei der Festsetzung der Preise von Medikamenten. Es geht hier darum, die Kompetenz des Bundesrates festzulegen, die wir ihm gewähren, wenn er mit der Pharmaindustrie verhandelt. Dies ist ein Bereich, in dem er in den letzten Jahren auch einige Erfolge erzielt hat.
Was nun aber die Mehrheit beantragt, ist Protektionismus pur. Als jemand, der auch in der pharmazeutischen Industrie Gesamtarbeitsverträge aushandelt, weiss ich sehr wohl um die Bedeutung dieser Branche und dieser Arbeitsplätze für die Schweiz. Das heisst aber noch lange nicht, dass wir auch mit dem Denken aufhören! Denn die Medikamentenpreise sind in ihrem Einfluss auf die Prämien der Krankenversicherung ein ganz wichtiger, ein entscheidender Faktor. Wenn der Antrag der Mehrheit hier so durchgeht, werden wir früher oder später Artikel 52a1 Absätze 3 und 4 als beste Protektion und besten Schutzmechanismus für die pharmazeutische Industrie benennen. Warum dies?
Es geht um ein kleines Wörtchen in Absatz 3: "Bei Originalpräparaten werden ausserdem die Kosten für Forschung und Entwicklung angemessen berücksichtigt." Es ist richtig, das steht heute in der Verordnung, und das ist zugleich auch der grosse Unterschied. Künftig muss der Bundesrat bei der Festsetzung des Preises für ein Medikament per Gesetz beweisen - es handelt sich um eine Umkehrung der Beweislast, er kann also dafür eingeklagt werden -, inwiefern die Kosten für Forschung und Entwicklung angemessen berücksichtigt werden. Herr Bundesrat Couchepin, Sie werden bei jedem Medikament gezwungen sein, die Forschungs- und Entwicklungskosten der pharmazeutischen Industrie zu analysieren; Sie werden beweisen müssen, warum Sie wie viel berücksichtigen und wie viel nicht - Sie sind im Beweisnotstand.
Das ist eine hervorragende Bestimmung; der Lobby der Pharmaindustrie ist dafür zu gratulieren, dass sie es geschafft hat, ihn einigen unter Ihnen unterzujubeln. Herr Bundesrat, es wird für Sie nicht einfach werden, wenn dieser Antrag gutgeheissen wird.
Zu Absatz 4: Ich staune, was man in der Eintretensdebatte darüber gesagt hat. Es ist die Bestimmung, in welcher wir die Preise regeln; und all jene, welche heute Morgen über eine günstige Gesundheitsversorgung in diesem Lande gesprochen haben, möchte ich fragen, wie es plötzlich möglich ist, dass Sie in diesem Absatz folgende kleine Passage herausstreichen wollen: "Er" - der Bundesrat - "sorgt für eine preisgünstige Arzneimittelversorgung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung." Wenn Sie dieses zentrale Element, wonach der Bundesrat in diesem Bereich eine Aufgabe hat, herausstreichen, dann seien Sie bitte so konsequent, und reden Sie in diesem Saal nie mehr davon, wir sollten alle Hebel in Bewegung setzen, damit wir günstige Krankenkassenprämien haben! Sie nehmen dem Bundesrat - also dem Handlungsorgan, das die Möglichkeit hat, direkt Einfluss zu nehmen - die Kompetenz, hier noch tätig zu werden. Das Einzige, was er noch tun wird, ist, über Swissmedic zu prüfen, ob ein Medikament seine Wirkung erbringt; aber über den Aspekt der Kosten - und hier geht es nur um diesen Aspekt - entzieht man ihm sämtliche Kompetenzen.
Ich bitte Sie: Versuchen wir miteinander das, was hier die Pharmaindustrie mit einem unglaublichen Schachzug über [PAGE 1791] perfektes Lobbying ins Gesetz einzuschmuggeln versucht hat, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Stimmen Sie deshalb dem Antrag der Minderheit zu.