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Maissen Theo · Ständerat · 2000-10-04

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Aus der Volksabstimmung vom 24. September 2000 kann man natürlich verschiedene Erkenntnisse gewinnen. Wir wissen, dass die Gegner dieser Vorlagen, vor allem die Gegner der Förderabgabe, diese bekämpft haben mit der Begründung, dass es eine neue Abgabe sei; sie haben dann auch die Förderung der verschiedenen erneuerbaren Energien zum Teil kritisiert.

Ich weiss, es ist schwierig, bei dieser Materie einen Einzelantrag einzubringen. Ich mache es trotzdem. Eine Erkenntnis aus dieser Abstimmung vom 24. September ist die, dass es unbestritten ist, dass die Wasserkraftwerke erhalten und erneuert werden sollen. Ich glaube, es wurde von den Gegnern nie gesagt, dass man das nicht tun solle. Darum glaube ich, dass wir Gründe genug haben, uns nochmals mit dieser Frage - das ist eine andere Frage als die der NAI - zu befassen.

Es sind vor allem zwei Gründe, die hier eine Rolle spielen:

1. Es geht hier um die Erhaltung von volkswirtschaftlichen Werten insofern, als wir hier eine ökologische Energieproduktion haben mit den Werten, die mit den Wasserkraftwerken geschaffen wurden. Das ist auch etwas, was wir in der letzten Zeit gesehen haben: die Abhängigkeit in der Energieversorgung, der wir weitgehend ausgesetzt sind. Wenn man an die Ölpreise denkt, dann sieht man, dass wir wenigstens mit den Wasserkraftwerken eine weit gehende Unabhängigkeit haben.

2. Es geht um die Frage der Zuverlässigkeit der Politik. Immerhin haben wir im Bereich der Wasserkraftwerke nun die Regeln zwei Mal während des Spiels geändert. Wir müssen sehen, dass die Ausgangslage bei den Wasserkraftwerken sehr schwierig ist; für den Bau und den Betrieb sind sehr langfristige Investitionen nötig. Das sieht man bei den Konzessionsdauern, die für die Nutzung der Wasserkraft erteilt werden. Diese liegen im Bereich von neunzig Jahren, und wenn man noch zehn Jahre für die Projektierung und Planung dazu nimmt, so muss man sehen, dass solche Investitionen eine Zeitdauer von einem Jahrhundert betreffen.

Dann ist klar, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Investitionen entscheidend sind: Wenn man sich dazu entschliesst, etwas zu machen. Und wenn sich nun diese rechtlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Zeit ändern - wenn die Regeln während des Spiels geändert werden -, so hat das Konsequenzen. Wir sind im Begriff, diese Regeln zum zweiten Mal gravierend zu ändern. Das erste Mal war dies beim Gewässerschutzgesetz der Fall. Da wurden mit entsprechenden Auflagen die Regeln zum Nachteil der Wasserkraftwerkbetreiber geändert. Jetzt ändern wir sie zum zweiten Mal in einem wichtigen Bereich. Wenn der Gesetzgeber die Regeln während des Spiels ändert, dann hat er auch die Verantwortung, die daraus entstehenden Konsequenzen mitzutragen. Wenn wir nun wissen, dass es bei den Wasserkraftwerken mindestens in einer Übergangsphase Probleme gibt, dann denke ich, dass es ein unbestrittenes Postulat ist, dass wir in dieser Übergangsphase etwas zur Erhaltung und Erneuerung der Wasserkraftwerke beitragen - und zwar jetzt; jetzt, wo wir diese Spielregeln ändern, ist es eine Frage der politischen Fairness.

Wir können das ändern. Wir können die Konsequenzen mittragen, indem wir die vorhandene Gesetzgebung, nämlich das Energiegesetz, anpassen. Sie haben Artikel 7 des Energiegesetzes wahrscheinlich nicht vor sich, auf den sich nun mein Antrag bezieht. Ich kann Ihnen kurz sagen, worum es hier geht:

In Artikel 7 Absatz 1 des Energiegesetzes wird festgehalten, dass die Unternehmungen der öffentlichen Energieversorgung verpflichtet sind, die von unabhängigen Produzenten angebotene Überschussenergie, die regelmässig produziert wird, in einer für das Netz geeigneten Form abzunehmen. In Absatz 3 heisst es - das ist der noch entscheidendere Absatz -: "Wird elektrische Energie angeboten, die durch Nutzung erneuerbarer Energien" - was die Wasserkraft ja auch ist - "gewonnen wird, ist auch die nicht regelmässig produzierte Überschussenergie abzunehmen. Die Vergütung richtet sich in diesem Fall nach den Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Energie aus neuen inländischen Produktionsanlagen." Damit hätten wir im Energiegesetz einen Ansatzpunkt, um mit meinem Antrag bei der Erneuerung und Erhaltung der Wasserkraftwerke die Konsequenzen mindestens teilweise mitzutragen. Die rechtliche Zulässigkeit meines Antrages ist vom Rechtsdienst des BFE überprüft worden.

Der Antrag hat noch weitere Merkmale. Er hat keine finanzielle Belastung des Bundes zur Konsequenz und unterliegt demzufolge auch nicht der Ausgabenbremse. Die Finanzierung erfolgt durch das Verursacherprinzip. Wir haben einen breiten Kostenteil, d. h. über das Hochspannungsnetz; wenn die Franzosen bei diesen Exporten und Importen, wie ich Sie Ihnen geschildert habe, z. B. über unser Netz Strom nach Italien liefern, tragen sie diese Problematik mit.

Ein letzter wichtiger Punkt scheint mir hier erwähnenswert zu sein: Es ist eine international erprobte Lösung; diese Fragen werden z. B. in der Bundesrepublik Deutschland, in Dänemark und in Spanien im Zusammenhang mit der Strommarktliberalisierung gleich oder ähnlich geregelt.

In politischer Hinsicht bin ich überzeugt, dass wir damit nicht in Widerspruch zum Ergebnis der Volksabstimmung vom 24. September dieses Jahres stehen. Wir setzen nun einfach den bestehenden Artikel 7 des Energiegesetzes konkret auf die Problematik der erneuerbaren Energien, der Wasserkraftwerke, um.

Ich weiss natürlich sehr wohl, dass die Kommissionspräsidentin, Frau Forster, sagen wird, dass das in der Kommission nicht beraten worden sei und Sie darum hier Nein sagen müssten. Ich möchte Ihnen aber eine Bitte unterbreiten. Wir stehen vor dem Differenzbereinigungsverfahren. Ich meine, dass die Frage politisch so brisant und von so grosser Bedeutung ist, dass wir es dem Nationalrat ermöglichen sollten, das anzusehen. Das machen wir, indem wir diesem Antrag zustimmen. Wenn er wirklich völlig verfehlt ist, bin ich - das kann ich Ihnen versichern - das nächste Mal bereit, diesen Gedanken wieder zu beerdigen. Aber weil es für uns von den Wasserkraftwerk-Kantonen ein wichtiges Anliegen ist, bitte ich darum, dass auch die Kommissionsmitglieder den Schritt machen und diese Diskussion ermöglichen.

Stimmen Sie meinem Antrag zu. Wenn er tatsächlich verfehlt ist, kippt er, wie gesagt, im Differenzbereinigungsverfahren so oder so. Ich danke Ihnen für die Zustimmung.

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