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Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2007-12-06

Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-06

Wortprotokoll

Die heutige Regelung ist sicher unbefriedigend. Die Frage stellt sich mir eigentlich so: Machen wir eine neue Regelung, die eine Verschlimmbesserung darstellt, oder eine Regelung, die eine echte Verbesserung bringt? Die ursprüngliche Idee der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler war vor allem die zweckgebundene Finanzierung des Lärmschutzes durch den Mineralölsteuerzuschlag beim Flugbenzin auf Inlandflügen. Dazu braucht es eine Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung.

Mit der neuen, durch den Bundesrat vorgeschlagenen Spezialfinanzierung im Luftverkehr sollen nun jährlich 44 Millionen Franken zweckgebunden ausgegeben werden, und zwar 22 Millionen für die technische Sicherheit, 11 Millionen für den Umweltschutz, 6 bis 7 Millionen davon für den Lärmschutz, und 11 Millionen für Massnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen. Sie sehen: Die Vorlage hat mit dem Gedanken der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler nicht mehr viel gemeinsam, denn von den jährlich 44 Millionen Franken sollen nur noch 6 bis 7 Millionen für den Lärmschutz verwendet werden. Die Bereiche Sicherheit und Abwehr widerrechtlicher Handlungen sind hoheitliche Aufgaben und gehören aus unserer Sicht nicht in diese Zweckbindung. Der Bundeshaushalt wird trotz zweckgebundener Einkünfte mit 20 Millionen Franken belastet, weil ein Teil der Ausgaben natürlich Subventionen sind und deshalb in die ordentliche Rechnung kommen.

Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass wir die ganze Operation, also eine Verfassungsänderung, für jährlich 6 bis 7 Millionen Franken durchziehen würden. Dies scheint uns, gemessen am ursprünglichen Lärmschutzziel, doch sehr unverhältnismässig. Von uns aus gesehen ist das eigentlich eher eine Verschlimmbesserung.

Deshalb empfiehlt Ihnen unsere Fraktion mit einem Stimmenverhältnis von 16 zu 6, der Kommissionsmehrheit zu folgen und auf das Geschäft nicht einzutreten.