Teuscher Franziska · Nationalrat · 2007-12-06
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2007-12-06
Wortprotokoll
Die heutige Regelung bei der Finanzierung der Luftfahrt ist tatsächlich auch für die grüne Fraktion unbefriedigend. Der Luftverkehr verursacht extrem hohe externe Kosten für Umwelt, Klima sowie Gesundheit der Bevölkerung. Diese werden nicht durch den Verursacher, den Luftverkehr, bezahlt. Trotzdem ist die grüne Fraktion nicht für Eintreten auf diese Vorlage, weil es aus unserer Sicht keine Notwendigkeit gibt, heute diesen Spezialfonds zu bilden. Es würde sich um eine unbefriedigende Verfassungsänderung handeln. Das Resultat in der Kommission betrug 10 zu 9 Stimmen und zeigt eigentlich, dass uns der Bundesrat eine unausgegorene Vorlage aufgetischt hat, bei der wir nicht das Volk bemühen sollten, um darüber zu entscheiden.
Ich möchte in vier Punkten ausführen, warum die grüne Fraktion nicht für Eintreten auf diese Vorlage ist:
1. Für die Grünen ist klar: Der Luftverkehr verursacht grosse externe Kosten; Umwelt, Lärm, Klima und Gesundheit habe ich bereits erwähnt. Wir möchten auch bei der Luftfahrt das Verursacherprinzip konsequent umsetzen. Dazu müssten wir aber in erster Linie eine Kerosinbesteuerung einführen, welche der Luftfahrt alle Kosten anlasten würde, die sie verursacht. Deshalb haben die Grünen auch verschiedene Vorstösse deponiert, die den Bundesrat beauftragen, in diesem Bereich endlich vorwärtszumachen. Würden wir nämlich diese Verbrauchssteuer einführen, würden uns Mittel in der Grössenordnung von 1 bis 2 Milliarden Franken zur Verfügung stehen, um all die Schäden zu begleichen, die die Luftfahrt verursacht. Dafür würde es sich lohnen, einen Verfassungsartikel zu beschliessen.
2. Zum Umweltschutz, der über diesen Fonds finanziert werden sollte: Die Lärmbekämpfung steht da im Fokus, doch bei 44 Millionen Franken für drei Aufgaben kann der Lärmschutz nicht vollumfänglich finanziert werden. Es bleibt also auch mit diesem vorgeschlagenen Fonds die unschöne Situation, dass wir einen Teil der Lärmschutzmassnahmen über diesen Fonds und weiterhin einen Teil über die Lärmabgabe finanzieren würden. Der Fonds ist in erster Linie eine Quersubventionierung zugunsten der Regionalflughäfen, und diese Subventionierung wollen wir Grünen nicht.
3. Zur Umverteilung: Die Umverteilung über diesen Fonds ist sehr marginal; es geht um 44 Millionen Franken für drei Aufgaben. Sie können sich vorstellen, wie viel Geld da für jede dieser drei Aufgaben noch zur Verfügung steht. Zudem laufen wir Gefahr, dass dann argumentiert wird, dass alle Massnahmen für Lärmschutz über diesen Fonds finanziert werden sollen, was letztlich heissen würde, dass wir weniger Geld als bis anhin für den Lärmschutz aufwenden würden.
4. Zu den finanzpolitischen Überlegungen: Es gibt mit solchen Spezialfonds eine Ungleichbehandlung der verschiedenen staatlichen Aufgaben. Der Luftverkehr wird mit einem solchen Fonds gegenüber anderen staatlichen Aufgaben bevorzugt, die über keine Spezialfinanzierung verfügen. Auch die grüne Fraktion will mit dieser Ungleichbehandlung, wie das Herr Hochreutener vorhin genannt hat, aufhören, aber für uns ist eben genau die Schaffung einer solchen Spezialfinanzierung über einen solchen Fonds eine Ungleichbehandlung, die wir nicht unterstützen wollen.
Die Grünen können dieser Verfassungsänderung nicht zustimmen. Ein möglicher Ausgangspunkt wäre, einen Verfassungsartikel zu schaffen, der das Verursacherprinzip beim Luftverkehr umsetzen würde. Es würde sich dann auch lohnen, dazu eine Volksabstimmung durchzuführen.