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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-10-04

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Die Frage der Marktöffnung hat in der Kommission eine intensive Diskussion ausgelöst. Einig war man sich vorerst darüber, dass eine Übergangsfrist von sechs Jahren mit drei Stufen konsens- und mehrheitsfähig ist. Ebenfalls Einigkeit herrschte darüber, dass zuerst jene Grossbetriebe, die Energie als Prozessenergie benötigen und die in direkter Konkurrenz mit der Wirtschaft im Ausland stehen, zuerst in den Genuss von Preisreduktionen kommen sollen.

Einig war man sich auch, dass der Öffnungsrhythmus so zu gestalten ist, dass er mit dem technisch Machbaren übereinstimmt. Es wäre den Kunden gegenüber unehrlich, eine sofortige Marktöffnung zu beschliessen im Wissen darum, dass erst neue Strukturen geschaffen werden müssen und [PAGE 691] neue Messtechniken wohl entwickelt, aber noch nicht vollständig erprobt sind. Technisch, so sagte man uns, seien wir noch nicht so weit, dass die Überwachung des viel komplizierteren Systems überhaupt zum Tragen kommen könne. Es geht darum, die Öffnungsstufen mit der Realität in Einklang zu bringen. Zu guter Letzt ist auch noch die ganze Problematik der NAI zu beachten.

Unter Beachtung all dieser Vorgaben stimmte die Kommission Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b zu. Sie beantragt hingegen in einer Mehrheit eine Änderung des Prozentsatzes, in welchem Umfang der eigenständige Anspruch auf Durchleitung des direkten Jahresabsatzes an feste Kundinnen und Kunden für Elektrizitätsversorgungsunternehmen besteht. Unter "Absatz an feste Kundinnen und Kunden" wird die unmittelbare Lieferung von Elektrizität über das eigene Netz an marktberechtigte Endverbraucher verstanden.

Die Kommission begründet ihren Antrag damit, dass keines der Länder der EU den Marktzugang so zögerlich gestaltet wie die Schweiz. Gemäss Entwurf des Bundesrates beträgt die Marktöffnung zu Beginn rund 21 Prozent. Wenn wir in Absatz 1 Buchstabe a 20 Gigawattstunden gemäss Entwurf beschliessen und in Buchstabe b 20 Prozent gemäss dem Antrag der Kommission, lägen wir bei der Öffnungsgeschwindigkeit in etwa in der Grössenordnung der uns umgebenden Staaten, das heisst bei rund 30 Prozent. Zudem liegt es im Interesse der gefangenen Kunden, dass wir hier eine bescheidene Korrektur vornehmen. Da die Erhöhung von 10 auf 20 Prozent relativ bescheiden ist, lässt sich die Erhöhung selbst im Hinblick auf die NAI-Problematik nach Meinung der Kommission rechtfertigen.

Um sicherzustellen, dass die tieferen Marktpreise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden, beantragen wir Ihnen zusätzlich eine Ergänzung in Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe c, wonach Preisvorteile an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben sind.

Gleichzeitig bitten wir Sie um Zustimmung zum Antrag betreffend Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b, nach drei Jahren den massgebenden Anteil des direkten Jahresabsatzes von Elektrizitätsunternehmen an feste Kundinnen und Kunden auf 40 Prozent zu erhöhen.