Kunz Josef · Nationalrat · 2007-12-06
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-06
Wortprotokoll
Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, die Motion Epiney abzulehnen. Die Minderheit befürchtet, dass zu viele Vorschläge der Initiative in einen Gegenvorschlag einfliessen werden. Für die Minderheit ist die einheimische Wasserkraft mit einem Anteil von über 50 Prozent ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Stromversorgung. Die Rahmenbedingungen müssen daher so ausgestaltet sein, dass auch bei geöffnetem Strommarkt die Spitzen- und die Regelenergie in den Wasserkraftanlagen produziert werden können. Die Volksinitiative und die Motion laufen diesen Bestrebungen klar entgegen.
Folgende Argumente sprechen klar gegen die Motion: Ihre Umsetzung führte zu einer Einschränkung der Stromproduktion aus Wasserkraft, was dem ehrgeizigen Ausbauziel für die Wasserkraft im kürzlich revidierten Stromversorgungsgesetz klar widerspräche. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Speicherkraftwerke würde verunmöglicht, weil sie nicht mehr produzieren könnten, wenn der Bedarf und der Preis am höchsten sind. Dies führte zu Mindereinnahmen und zu fehlenden Mitteln für den Erhalt und die Erneuerung der Anlagen. Wichtige Arbeitsplätze in den Berg- und Randregionen würden gefährdet. Die Initiative wie die Motion sind einseitig auf eine Renaturierung der Gewässer, Flüsse, Seen und Uferbereiche ausgerichtet. Sie blenden den Nutzen der Wasserkraft für die schweizerische Volkswirtschaft klar aus.
Die Minderheit lehnt also die Motion klar ab. Bei einem Gegenvorschlag ist die Gefahr sehr gross, dass wesentliche Elemente der sogenannten Fischerei-Initiative in einen Gesetzentwurf einfliessen. Die Abstimmung lässt sich auch ohne Gegenvorschlag gewinnen. Die Fischerei-Initiative hat zu viele Schwachpunkte, beispielsweise was die Ausweitung des Beschwerderechtes betrifft. Zudem wird der Renaturierung bei öffentlichen Bauten bereits heute Rechnung getragen, wie man sehr gut beobachten kann. Sehr viele öffentliche Mittel fliessen heute in diesen Bereich und werden auch dort eingesetzt. Es besteht in diesem Sinne also kein Handlungsbedarf.
Der Bundesrat hat auf einen Gegenvorschlag verzichtet. Seiner Ansicht nach müssen die geltenden Gesetze konsequent vollzogen werden. Bei der Planung der Massnahmen in diesen Bereichen muss auf alle Zweige, wie Wasserwirtschaft, Umgebung usw., Rücksicht genommen werden. In diesem Sinne ist das Anliegen erfüllt.
Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie der Minderheit zu, und lehnen Sie die Motion ab.
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