Cathomas Sep · Nationalrat · 2007-12-06
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-06
Wortprotokoll
Die am 6. Juni 2007 eingereichte Motion Epiney beauftragt den Bundesrat, einen Vorschlag zur Änderung von Artikel 15b StromVG auszuarbeiten. Auf die Übertragung der Hochspannungsnetze soll ein Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde erhoben werden. Dieser Zuschlag soll für die Finanzierung von Projekten zur Renaturierung von Fliessgewässern eingesetzt werden; das soll als eine Art Gegenentwurf zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" vorgelegt werden. Die Initiative hat insofern eine gewisse Berechtigung, als sie die besondere Bedeutung der Fliessgewässer für Wasser- und Energieversorgung, Landschaft, Freizeitbeschäftigungen und Transportmöglichkeiten zum Ausdruck bringt. Auf der anderen Seite gefährdet die Initiative in erheblichem Masse die Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle.
Artikel 76 der Bundesverfassung und die Artikel 80 bis 83 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes setzen klare Leitplanken für Schutz und Nutzung der Wasserkraft. Bei der vorgegebenen Sanierung werden eine Erhöhung der Restwassermengen und die Lösung der Schwall- und Sunkproblematik sowie die Renaturierung der Fliessgewässer verlangt. Die Sanierung der Fliessgewässer ist ein Generationenprojekt mit geschätzten Gesamtkosten von 2,5 bis 3 Milliarden Franken. Auf 25 Jahre verteilt, handelt es sich um Kosten von jährlich rund 100 Millionen Franken. Gemäss den Artikeln 80 bis 83 des Gewässerschutzgesetzes ist die Sanierung der Gewässer eine Aufgabe der Kantone und Gemeinden. Also sind diese auch als Kostenträger für diese Massnahmen in Betracht zu ziehen. Mit dem in der Motion Epiney vorgesehenen Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf den Hochspannungsnetzen kann ein jährlicher Betrag von 60 Millionen Franken generiert werden. Der Zuschlag auf den Hochspannungsnetzen belastet die Nutzniesser dieser Infrastrukturen. Dies sind unter anderem auch die international tätigen Elektrizitätskonzerne, die das schweizerische Hochspannungsnetz für den Stromtransit benutzen.
Im Vergleich zum gesamten schweizerischen Stromverbrauch von rund 55 Milliarden Kilowattstunden belastet der Stromtransit der europäischen Gesellschaften mit einem Volumen von rund 45 Milliarden Kilowattstunden das schweizerische Hochspannungsnetz ganz wesentlich. Die dadurch verursachten Kosten werden auf die Konsumenten verteilt. Zurzeit zahlt der Schweizer Stromkonsument rund 2,6 Rappen pro Kilowattstunde an die Kosten des Übertragungsnetzes bzw. den Betrag von 1,5 Milliarden Franken pro Jahr. Im Vergleich dazu fällt die Abgeltung für den Stromtransit von 100 Millionen Franken für die genannten 45 Milliarden Kilowattstunden zehnmal günstiger aus. Mit dem Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf dem Hochspannungsnetz kommt die Elektrizitätswirtschaft solidarisch für die Behebung der nachteiligen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf. Da die europäische Elektrizitätswirtschaft von der schweizerischen Wasserkraft und nicht zuletzt vom Stromtransit durch unser Land profitiert, soll sie via Erhöhung der Abgabe einen Beitrag an die Kosten der Gewässersanierung leisten. Die Umsetzung der Motion Epiney ermöglicht dies. Der Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde wird für den Stromtransit im Verhältnis der Nutzung des Hochspannungsnetzes mit einem Anteil von 40 Prozent durch das Ausland getragen.
Der Ständerat hat am 4. Oktober 2007 die Motion Epiney mit 26 zu 13 Stimmen angenommen. Zudem hat die ständerätliche UREK am 23. November dieses Jahres eine parlamentarische Initiative mit dem Namen "Schutz und Nutzung der Gewässer" (07.492) eingebracht, welche das gleiche Ziel verfolgt.
Die UREK hat das Anliegen der Motion Epiney an der Sitzung vom 12. und 13. November 2007 behandelt und beantragt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit lehnt die Motion aus Gründen der Kostenverursachung und der entsprechenden Kostentragung ab.