Hofmann Hans · Ständerat · 2000-10-04
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-04
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, hier der Minderheit und damit Bundesrat und Nationalrat zu folgen. Die Kommission hat in der ersten Lesung am 10. Mai 2000 mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, die Quoten für die Endverteiler von 10 auf 20 Prozent und nach drei Jahren von 20 auf 40 Prozent zu erhöhen. Ich habe es damals unterlassen, direkt einen Minderheitsantrag zu stellen, weshalb er erst jetzt auf der zweiten Fahne erschienen ist.
Die Absicht dieser damals knappen Mehrheit war, nach den Verzögerungen, die es beim Erlass des EMG nun gegeben hat, den Markt etwas schneller zu öffnen. Das tönt ja gut. Aber wenn wir das wirklich wollen, dann müssen wir nicht dem Endverteiler, sondern dem Endverbraucher, also dem Kunden, den Zugang zum freien Markt schneller ermöglichen. Dann müssten wir in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a den Markt für die Endverbraucher schneller öffnen, dann müssten wir dort die massgebenden Gigawattstunden reduzieren, damit der Kunde - die Wirtschaft, das Gewerbe, die KMU - schneller vom freien Markt profitieren und seinen Strom dort kaufen könnte, wo er wollte.
Wenn wir es den Endverteilern - da denke ich vor allem an die grossen Stadt- und Gemeindewerke - ermöglichen, sich von allem Anfang an in grösserem Umfang auf dem freien Markt einzudecken, dann kaufen diese den Strom dort, wo er am billigsten ist, und das ist sicher nicht die einheimische Wasserkraft.
Diese von der Kommissionsmehrheit gegenüber Bundesrat und Nationalrat eingeführte Änderung stärkt keineswegs den freien Markt, sondern schützt den Monopolbereich der Endverteiler zulasten der Produzenten. Die Erfahrungen in den bereits liberalisierten Märkten, insbesondere in Deutschland, zeigen, dass am Anfang vor allem die Elektrizitätsproduzenten im Wettbewerb stehen. In Deutschland gibt es beim mittlerweile erreichten tiefen Preisniveau wohl kaum ein Kraftwerk, das seine Vollkosten noch decken kann. Das muss uns aufhorchen lassen.
Demgegenüber gehören die Stadt- und Gemeindewerke, die keine Erzeugung haben, zu den Gewinnern der anfänglichen Marktöffnung. Sie profitieren vom günstigen Stromeinkauf, ohne die erzielten Preisnachlässe vollständig - das wäre auch schwierig zu kontrollieren - an die Kunden weiterzugeben.
Die Bundesrats- und Nationalratslösung, also die Quoten von 10 Prozent respektive, nach drei Jahren, 20 Prozent, stellt einen akzeptablen helvetischen Kompromiss zwischen den Interessen der Kunden und dem Schutz der einheimischen Stromproduktion dar. Es ist ein Kompromiss, dem übrigens alle Beteiligten - Bund, Kantone, aber auch der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen - zugestimmt haben.
Die von unserer Kommission beschlossene Verdoppelung der Quoten von 10 auf 20 Prozent - natürlich macht das am Schluss nicht das Doppelte aus - gefährdet diesen Kompromiss und führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Eine weiter gehende Öffnung durch höhere Quoten für die Endverteiler, also eine Erhöhung von 20 auf 40 Prozent, erhöht substanziell auch die nicht verkraftbaren Übergangskosten bei der einheimischen Produktion, insbesondere bei den Wasserkraftwerken. Die höheren Marktöffnungsquoten für die Endverteiler würden in erster Linie ausländischen Billiganbietern Wettbewerbsvorteile bringen. Die schweizerischen Kraftwerke und deren Standortregionen würden einseitig und unnötig benachteiligt.
Ich bitte Sie deshalb, hier dem Minderheitsantrag zu folgen.