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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-10-04

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz wurde im Nachgang zu verschiedenen Ereignissen in der Kernenergieszene, insbesondere Kaiseraugst, erlassen und sollte die wichtigsten Lücken im Atomgesetz abdecken. Der Bundesbeschluss wurde auf den 31. Dezember 1983 befristet, weil man davon ausging, dass bis dann das neue Kernenergiegesetz da sei. Er musste mehrmals verlängert werden, das letzte Mal im Jahre 1990 für die Periode 1990 bis 2000. Im März 2000 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf zum Kernenergiegesetz eröffnet. Er beabsichtigt, spätestens im März 2001, gleichzeitig mit der Botschaft zu den Volksinitiativen "Strom ohne Atom" und "Moratorium plus", dem Parlament die Botschaft zum Kernenergiegesetz zu unterbreiten. Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses soll um zehn Jahre, d. h. bis Ende 2010, verlängert werden. Wenn der Bundesbeschluss nicht verlängert würde, hätten wir nur das Atomgesetz von 1959 mit den bereits erwähnten Lücken.

Der Nationalrat hat der Verlängerung am 21. Juni 2000 oppositionslos zugestimmt. Ihre Kommission beantragt Ihnen ebenfalls Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.