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Fehr Mario · Nationalrat · 2007-12-10

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-10

Wortprotokoll

Die vorberatende Kommission des Nationalrates empfiehlt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen, bei diesem Geschäft dem Rückweisungsbeschluss des Ständerates zu folgen, und sie empfiehlt Ihnen, ebenfalls mit 15 zu 7 Stimmen, die finanziellen Mittel zu sprechen, um dieses Abkommen weiterhin bis 2009 vorläufig anwenden zu können.

Es war für die grosse Mehrheit der Kommission unbestritten, dass dieses Media-Abkommen, an dem wir uns ja schon in der Vergangenheit beteiligt haben, wünschbar für unsere Filmschaffenden ist. Die schweizerischen Film- und Fernsehschaffenden können gleichberechtigt von den EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren, und von daher hat sich die Kommission in ihrer Mehrheit grundsätzlich für eine Beteiligung an diesem Programm auch für die Periode von 2007 bis 2013 ausgesprochen.

Das Problem bei diesem Abkommen ist, dass die EU uns im Rahmen der Verhandlungen - sozusagen in letzter Minute - verpflichtet hat, gleichzeitig die EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" zu übernehmen, was bedeutet, dass wir beispielsweise im Bereich der Alkoholwerbung und der religiösen Werbung die Vorschriften des jeweiligen Herkunftslandes übernehmen müssten. Der Bundesrat hat sich gegen dieses Ansinnen zunächst gewehrt, konnte sich dann aber nicht durchsetzen und hat in der Folge mit der EU eine zweijährige Übergangsfrist vereinbart. Das Problem ist, dass wir nachher, ab 2009, alle Werbevorschriften der Herkunftsländer akzeptieren müssen. Die "Neue Zürcher Zeitung" hat diesen Interessengegensatz - Medien- bzw. Filmförderung auf der einen und die Übernahme dieser EU-Richtlinie auf der anderen Seite - mit "Filmförderung zum Preis eines EU-Diktats" umschrieben. In jedem Fall liegt hier ein Interessenkonflikt vor, zumal dieses Parlament ja erst 2006 im RTVG festgeschriebene Wettbewerbsbeschränkungen eingeführt hat. Deshalb wurde dieses Abkommen in verschiedenen Kommissionen, das heisst in der APK und in der KVF, sehr kontrovers diskutiert.

Kulturpolitische Gründe sprechen eindeutig für die Genehmigung des Abkommens. Es ist für die Schweizer Filmschaffenden von zentraler Bedeutung. Auch europapolitisch ist es wichtig - es ist ein Bestandteil der Bilateralen II, und wir möchten die Bilateralen II fortsetzen -, zumal es das einzige Abkommen im kulturellen Bereich ist. Auf der anderen Seite steht das Abkommen medienpolitisch quer in der Landschaft, weil wir eben diese gesetzlichen Änderungen, die wir erst vor Kurzem hier beschlossen haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit nach zwei Jahren, nach Inkrafttreten des Abkommens, wieder abändern müssten.

Von daher, unter Abwägung aller Aspekte, hat die APK des Ständerates einen Weg gesucht, wie sie den verschiedenen Bedürfnissen Rechnung tragen kann, und sie hat sich für eine Rückweisung entschieden. Die Rückweisung erfolgte im Ständerat sowohl in der Kommission wie auch im Rat selber ohne Gegenstimme. Der Rückweisungsbeschluss beinhaltet, dass wir erstens mit der EU nach Möglichkeiten suchen, welche den medienpolitischen Interessen der Schweiz besser Rechnung tragen, dass zweitens der Bundesrat dafür sorgen muss, dass das Media-Abkommen, das für die Schweizer Filmschaffenden wirklich sehr wichtig ist, vorläufig zur Anwendung kommt, und dass drittens das Geschäft im Herbst 2009 diesem Rat wieder vorgelegt werden soll. Bis dann muss auch geklärt werden, ob die Genehmigung dieses Abkommens zwingend zu einer Änderung der Werbevorschriften im Rahmen des RTVG führen muss.

Die nationalrätliche vorberatende Kommission, die APK, ist dieser Argumentation mit 15 zu 7 Stimmen gefolgt, und, was aus meiner Sicht zentral ist, sie hat sich im gleichen Stimmenverhältnis dafür ausgesprochen, die Mittel zu sprechen, damit die vorläufige Anwendung dieses Media-Abkommens auch forthin geschehen kann. Wir als Kommission glauben, dass der Bundesrat, gestärkt durch beide Kammern, noch einmal Neuverhandlungen mit der EU suchen soll. Wir hoffen, dass er erfolgreich sein wird, und wir halten hier in aller Deutlichkeit fest, dass das Ziel der Abschluss eines Media-Abkommens sein muss. Wir erachten dieses Media-Abkommen aus kulturpolitischer Sicht als wichtig, als zentral.

Von daher beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser Rückweisung zuzustimmen und die entsprechenden Mittel für die vorläufige Anwendung des Media-Abkommens bis 2009 zu sprechen.