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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2007-12-10

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-10

Wortprotokoll

Die Geschichte des Media-Abkommens ist für die Schweiz eine etwas leidige Geschichte. Wir waren nämlich schon einmal dabei; 1992, nach der Ablehnung des EWR-Vertrages, wurde der Schweiz die Mitgliedschaft bei Media dann aber wieder gekündigt.

Schliesslich ist es weitgehend unbestritten, dass das Media-Abkommen für die Filmbranche, für die Filmschaffenden in der Schweiz, aber auch für den gesamten audiovisuellen Sektor von grosser Bedeutung ist. Deshalb hat die Schweiz auch im Rahmen der Bilateralen II eine erneute Teilnahme am Media-Abkommen bzw. am Folgeprogramm ausgehandelt. Heute beraten wir darüber, ob und wann wir am Programm "Media 2007" für die Jahre 2007 bis 2013 teilnehmen wollen.

Wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen, führt dies zu einer ungünstigen, ja unglücklichen Verzögerung. Denn, Sie [PAGE 1856] haben es gehört, die Mehrheit der Kommission will das Abkommen noch einmal an den Bundesrat zurückweisen, das Geld jedoch für zwei Jahre sprechen.

Warum unterstützt die FDP-Fraktion die Minderheit Müller Walter? Nur die Minderheit ist wirklich konsequent. In zwei Jahren werden wir nämlich dieselbe Vorlage wieder auf dem Tisch haben, weil sich niemand der Illusion hingibt, dass eine Ausnahmeregelung im Rahmen der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" ausgerechnet für den Drittstaat Schweiz möglich wäre. Wenn wir konsequent sein wollen, müssen wir der Minderheit zustimmen. Das bedeutet, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen und ihn nicht an den Bundesrat zurückzuweisen.

Gerade diese komische Schlaufe wirft relativ viele Fragen auf, nämlich z. B.: Kann die Schweiz für den nächsten Zeitraum von zwei Jahren die vorläufige Anwendung des Media-Abkommens überhaupt einseitig erklären? Es ist ein bilateraler Vertrag, es braucht die Zustimmung der EU, und es ist durchaus nicht geklärt, ob dies als gesetzliche Grundlage für die Sprechung des Kredites ausreicht. Schliesslich fragt sich auch, was wir als Parlament zu tun haben, wenn wir das Abkommen noch nicht ratifiziert haben, dieses aber einfach in provisorischer oder vorläufiger Anwendung ohne Ratifizierung durch das Parlament weitergeführt wird. Ich frage Sie auch: Welchen Gewinn sehen Sie denn darin, dass Sie das Abkommen an den Bundesrat zurückweisen? Nachdem wir davon ausgehen können, dass die Schweiz im Rahmen der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" keine Ausnahme im Bereich Werbung bekommt, macht eine erneute Verzögerung bei diesem Programm, das im Januar dieses Jahres zu laufen begonnen hat, doch keinen Sinn.

Wenn Sie also dem Programm beitreten wollen - der gesamte audiovisuelle Sektor sowie die Filmbranche der Schweiz wollen das -, so müssen Sie dem Antrag der Kommissionsminderheit und nicht dieser unsäglichen Verzögerungstaktik oder diesem mutlosen Beschluss, den der Ständerat gefasst hat und dem unsere Kommissionsmehrheit folgt, zustimmen.