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Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2007-12-10

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-10

Wortprotokoll

Der ständerätliche Rückweisungsantrag ist wohl noch besser als ein Durchwinken, aber auch nicht wirklich zielführend. Staatliche Filmförderung: ja; Werbung für Alkohol, Politik und Religion: nein. So würde es zusammengefasst lauten. Aber richtig wäre natürlich genau das Gegenteil. Und so behält die Schweizer Mediengesetzgebung auch in den nächsten Jahren ihre heuchlerischen Grundzüge. Wir sagen: Wir sind die guten Menschen, wir verbieten Werbung für Alkohol, Politik und Religion, aber wir können natürlich nichts machen, die EU diktiert uns das halt, wenigstens bei fremden Werbefenstern, da müssen wir uns beugen.

Der Medienbereich in eidgenössischen Landen ist selbstverständlich hoffnungslos überreglementiert. Wir kämpfen mit horrenden Empfangsgebühren, mit einem riesigen bürokratischen Zirkus bei der Vergabe von Konzessionen und auch, wie ich meine, mit unsinnigen Werbeverboten; das ist Ausdruck staatlicher Bevormundung. Wir können schwer einsehen, warum hier in nächster Zeit ungleich lange Spiesse bestehen sollen, warum also im Schweizer Fernsehen oder auch in den regionalen Fernsehsendern für Alkohol, Politik und Religion nicht geworben werden darf, in den fremden Werbefenstern aber ohne Weiteres.

Nun, das Geschäft "Programm Media" zeugt vor allem vom Elend, weniger vom Glanz von Abkommen mit der EU. Eines der damaligen Abkommen der Bilateralen II betraf ja das Förderprogramm Media mit der EU; wir haben es damals abgelehnt, wir haben ausdrücklich auf künftige Schwierigkeiten aufmerksam gemacht. Diese Schwierigkeiten sind heute in Form eines eigentlichen Diktats durch die EU auf dem Tisch. Dennoch haben die Befürworter tapfer behauptet, die Schweizer Film- und Fernsehschaffenden könnten jetzt gleichberechtigt von EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren. Wir haben immer darauf aufmerksam gemacht, dass wir nicht glauben, dass wir dieselben Mittel zurückerhalten, die wir ausgeben, und es ist bis jetzt auch nicht belegt worden. Es sind von 2007 bis 2013 immerhin über 67 Millionen Franken.

Wir setzen grosse Fragezeichen hinter das Kino als Staatsaufgabe. Wir üben Kritik am Kulturdirigismus der Europäischen Union, wie er eben auch in der Filmpolitik, in der Filmbranche, zum Ausdruck kommt. Es geht um einen Kampf gegen Hollywood, meinetwegen auch gegen Bollywood; man kämpft mit vorgeschriebenen Quoten für das Fernsehen und die Kinos. Es ist ja interessant, wie erfindungsreich die jeweiligen Lobbyisten und Filmer sind, wenn es um staatliche Fördergelder geht. Wenn es um EU-Gelder geht, spricht man von der Wichtigkeit des Europabürgertums; wenn es um Schweizer Gelder geht, sagt man, die geistige Landesverteidigung sei enorm wichtig, wir müssten uns gegen dieses ausländische Filmschaffen wehren; und wenn es um Gelder des EDA geht, dann sagt man, der afrikanische Migrantenfilm sei das Wichtigste, was es überhaupt gebe.

Die Programme und die Abkommen mit der EU sind 2006 abgelaufen. Das hätte man eigentlich voraussehen können, und ich meine, der Bundesrat hat hier gelinde gesagt sehr, sehr autonom verhandelt, ein Stück weit doch am Parlament vorbei. Die EU verlangte ultimativ die Angleichung des Rechtes bezüglich des grenzüberschreitenden Fernsehens; das verlangte sie schon bislang, aber neu kommt die Anpassung bezüglich Werbefenster, und zwar mit einer zweijährigen Übergangsfrist - nachher ist sie zwingend. Das ist nichts anderes als EU-Diktat. Wenn ein Vertrag so geändert wird, dann ist, Frau Markwalder, eine Kündigung meines Erachtens ohne Weiteres möglich. Es ist nicht so, dass alles gleichbleibt, sondern das ist eine sehr einschneidende Veränderung eines Vertrages. Neu ist es also möglich, dass man für Politik, für Alkohol, für Religion werben kann. Wir haben damit ungleich lange Spiesse, eine Verzerrung des Wettbewerbs. Wer für die Werbeliberalisierung ist - man ist das mit guten Gründen -, der könnte sich jetzt allenfalls freuen und sagen: Wir kriegen mit diesem Abkommen die nötige Revision des Radio- und Fernsehgesetzes, wir können sie damit erzwingen. Davor möchte ich warnen, denn ich bin überzeugt, dass die EU in der nächsten Zeit in diesem Bereich der Werbung ebenfalls verschärfend tätig werden wird. Es gibt keinen Grund, zu meinen, die EU sei in näherer Zukunft weniger dirigistisch als die Schweiz. Und wir dürfen nicht vergessen, dass es um viele, viele Millionen Franken an Filmgeldern geht, die unseres Erachtens nicht gerechtfertigt sind. Es gibt keinen Grund, dieses Abkommen, diese Vorlage jetzt einfach zu unterstützen.

Die Begründungen für die Filmförderung sind entsprechend absurd, wie Sie feststellen, wenn Sie die Botschaft lesen. Sie lesen da von blühenden Zuständen des europäischen Filmes, es sei absolut fantastisch, was da alles passiere und welche Erfolge auch in kommerzieller Hinsicht gefeiert würden; und dann lesen Sie im nächsten Absatz von einer katastrophalen Unterfinanzierung des Filmschaffens. Ja, also: Beides geht ja wohl nicht.

Wir sind der Meinung, dass die ständerätliche Rückweisung immer noch besser sei als die Annahme der Vorlage. Wir meinen vielmehr, dass wir die ganze Vorlage ablehnen sollten; wir können das Media-Abkommen ohne Weiteres kündigen. Wir sind gegen eine Finanzierung für die nächste Zeit.