Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-12-10
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-12-10
Wortprotokoll
1. Die erwähnte Studie beruht auf dem internen Zahlenwerk der Post; sie enthält damit Geschäftsgeheimnisse. Die Studie bezieht sich auf das gesamte Rechnungswesen der Post und unterscheidet nicht zwischen Monopol- und Wettbewerbsrecht. Es ist jedoch Aufgabe des regulatorischen Ausweises, die Kosten der Grundversorgung transparent darzustellen.
2. Gemäss dem regulatorischen Ausweis betragen die Kosten der Grundversorgung im Jahre 2006 rund 3,8 Milliarden Franken. Das Ergebnis der Grundversorgung beläuft sich auf 769 Millionen Franken. Die ungedeckten Kosten des Poststellennetzes, der Infrastrukturbeitrag, werden erstmals mit dem regulatorischen Ausweis 2007 abschliessend beurteilt werden können. Die entsprechenden Abklärungen laufen jetzt noch. Norwegen und Grossbritannien, die Sie in der Frage erwähnen, haben einen deutlich höheren Anteil an Agenturen als die Schweiz und bieten weniger Leistungen im Poststellennetz an. Zudem erhält Royal Mail in Grossbritannien, das Sie auch erwähnen, staatliche Abgeltungen für das Poststellennetz. Aus diesem Grund muss man in der Schweiz nicht zwingend zum gleichen Ergebnis kommen. [PAGE 1848]
3. Im regulatorischen Ausweis muss die Post auch die Einhaltung des Quersubventionierungsverbotes nachweisen. Eine abschliessende Beurteilung erfolgt erstmals mit dem Tätigkeitsbericht 2007.
4. Die von uns in Auftrag gegebene Studie über die Auswirkungen der weiteren Marktöffnungsschritte wird im Dezember 2007 abgeschlossen. Sie dient dann dem Bundesrat als Grundlage für den Entscheid über die Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision der Postgesetzgebung. Das heisst: Die Erkenntnisse dieser Studie, die natürlich auch veröffentlicht wird, werden dann zur Grundlage der Vorlage, die wir Ihnen unterbreiten. Dabei kann der Bundesrat die im September 2007 getroffenen Vorentscheide selbstverständlich auch modifizieren. Das haben wir alles vorbehältlich dieser Studie entschieden.