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Hutter Markus · Nationalrat · 2007-12-10

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-10

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hatte mit dem Voranschlag 2008 sowie dem Nachtrag II zum Voranschlag 2007 insgesamt sieben Bundesbeschlüsse zu behandeln. In diesem Jahr bildet der Finanzplan keinen Bestandteil der Finanzberichterstattung, da das Parlament erst im Rahmen der Legislaturplanung über den dazugehörenden Legislaturfinanzplan befinden wird. Die Verabschiedung der entsprechenden Botschaft durch den Bundesrat erfolgt im Februar des nächsten Jahres.

Fünf Bundesbeschlüsse finden Sie im sogenannten Sammelband. Der Bundesbeschluss über den Voranschlag für das Jahr 2008 befindet sich in Band 1, Seite 55. Die vier Bundesbeschlüsse zu den Sonderrechnungen für das Jahr 2008 sind in Band 4: erstens der Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2008, zweitens neu der Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2008, drittens der Bundesbeschluss über den Voranschlag 2008 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) und viertens der Bundesbeschluss [PAGE 1862] zum Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2008. Der Bundesbeschluss I über den Nachtrag II zum Voranschlag 2007 sowie der Bundesbeschluss II über zusätzliche Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2007 sind in der Botschaft zum Nachtrag II abgedruckt.

Die diesem Budget zugrundegelegten Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gehen von folgenden Kennziffern aus: Das reale Wachstum des Bruttoinlandproduktes im Jahre 2008 beträgt 1,9 Prozent, das nominelle Wachstum in der gleichen Periode 3,4 Prozent, die Inflation 1,2 Prozent. Gemäss Entwurf des Bundesrates wird von einer Ausgabenquote von 11,2 Prozent ausgegangen. Diese betrug beim Voranschlag 2007 - also ein Jahr zuvor - 11,3 Prozent; sie ist also um 0,1 Prozent zurückgegangen. Die Steuerquote des Bundes beträgt 10,5 Prozent, im Vorjahr waren es 10,6 Prozent. Im Voranschlag 2008 beträgt die Verschuldungsquote 24,6 Prozent, im Voranschlag 2007 betrug sie dagegen 26,8 Prozent. Auch bei der Verschuldungsquote haben wir also einen Rückgang von 2,2 Prozent.

Der Bundesrat legt dem Parlament bei Ausgaben von 56,826 Milliarden und Einnahmen von 57,977 Milliarden Franken einen Voranschlag mit einem Überschuss von 1,151 Milliarden Franken vor. Die veranlagten Gesamtausgaben liegen knapp 400 Millionen unter den höchstzulässigen Ausgaben, womit im Voranschlagsjahr 2008 die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllt sind. Die Einnahmen wachsen im Vorjahresvergleich um 3,5 Prozent, d. h. um rund 2 Milliarden Franken.

Für das Jahr 2008 sind ausserordentliche Einnahmen im Umfang von 230 Millionen Franken budgetiert. Sie ergeben sich aus der CO2-Ausgabe, die nächstes Jahr erstmals erhoben wird. Die Ausgaben wachsen um 3,1 Prozent und liegen somit unter dem eingangs erwähnten nominellen Wirtschaftswachstum von 3,4 Prozent. Im Voranschlagsjahr 2008 ist mit ausserordentlichen Ausgaben im Umfang von rund 5 Milliarden Franken - genau sind es 5,247 Milliarden Franken - zu rechnen. Davon entfallen 2,6 Milliarden Franken auf die Ersteinlage in den Infrastrukturfonds, 1,626 Milliarden Franken auf Zahlungen im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des neuen Finanzausgleiches, 900 Millionen Franken auf eine Einmaleinlage in die Publica und noch 122 Millionen Franken auf das Asylwesen. Der Ausgabenplafond erhöht sich um den ausserordentlichen Zahlungsbedarf. Die höchstzulässigen Ausgaben betragen dementsprechend 62,470 Milliarden Franken.

Die Finanzkommission des Nationalrates erhöht die Ausgaben um insgesamt 76 Millionen Franken und vermindert somit den bundesrätlich beantragten Überschuss von 1,150 Milliarden Franken auf 1,074 Milliarden Franken. Die Beschlüsse der Finanzkommission können Sie der Fahne entnehmen. Nachfolgend erfolgt lediglich eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Diskussionspunkte in der Finanzkommission.

Bezüglich des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten hat eine Kommissionsminderheit die Meinung vertreten, der Bund solle bis ins Jahr 2015 für einzelne Budgetpositionen das Uno-Millenniumsziel, die schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfe auf die vereinbarten 0,7 Prozent des Bruttoinlandproduktes, verfolgen.

Bezüglich des Eidgenössischen Departementes des Innern unterstützt die Kommissionsmehrheit die Kommissionsmotion 07.3776, wonach gestützt auf Artikel 170 und Artikel 64 Absatz 1 der Bundesverfassung der Bundesrat aufgefordert wird, die bei den Nationalen Forschungsprogrammen begonnene Wirkungsprüfung zu vertiefen. Diese Motion haben Sie gerade vorhin angenommen.

Bezüglich des Finanzdepartementes ist eine Kommissionsminderheit der Meinung, dass das Bundespersonal eine Reallohnerhöhung von 2 Prozent per 1. Juli 2008 erhalten soll. Dies entspricht einer Erhöhung um 40 Millionen Franken. Im Zusammenhang mit dem Wechsel zum Beitragsprimat bei der beruflichen Vorsorge wurde mit den Personalverbänden ein Gesamtpaket von Lohnmassnahmen ausgehandelt und vereinbart. Darin wurde festgelegt, dass für die Jahre bis zum Primatwechsel die unversicherte Zulage und die Teuerung gewährt werden. Nach dem Wechsel soll im Jahr 2009 die Reallohnerhöhung eingebaut werden.

Um sicherzustellen, dass das Personal keine Lohneinbussen erleidet, soll der Teuerungsausgleich von maximal 3,1 Prozent für ein halbes Jahr gewährt werden. Dafür sind im Budget 70 Millionen Franken eingestellt. Diesem Vorgehen hat sich auch die Mehrheit der Finanzkommission angeschlossen.

Zum Volkswirtschaftsdepartement: Bei den Anträgen, die sich auf das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie beziehen, handelt es sich um eine budgetneutrale Umwandlung von Sach- zu Personalkrediten. Die Kommission kommt zum Schluss, dass bei den nun seit mehreren Jahren über Sachkredite finanzierten rund dreissig Stellen die Befristung nicht mehr gegeben ist. Eine Kommissionsmehrheit hat die Kommissionsmotion 07.3777 angenommen, wonach der Bundesrat beauftragt wird, im Zusammenhang mit der Weiterführung der Sapomp Wohnbau AG im Sinne des Verwaltungsrates den Abbau der Verpflichtungen bis 2010 zu veranlassen.

Zum UVEK: Der Bundesrat sieht für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen einen Beitrag von 430 Millionen Franken vor. Eine Kommissionsmehrheit verlangt eine Aufstockung dieses Betrages um 50 Millionen Franken. Das ist der Betrag, der im Budget zur Finanzierung der dringlichen Projekte im Agglomerationsbereich vorgesehen ist. Die Kürzung der jährlichen Einlage bedeutet nur, dass der Fonds etwas stärker belastet wird; das heisst, er lebt etwas stärker von seiner gesamten Finanzierung, die ja aus der jährlichen Einlage und der Ersteinlage besteht.

Zum Nachtragskredit II zum Voranschlag 2007: Beim Bundesamt für Kultur beantragt die Kommission einstimmig je eine Aufstockung um 20 Millionen Franken für den Landschaftsschutz und die Denkmalpflege, da der Bund gegenüber den Kantonen noch offene Rechnungen hat.

Ich komme zu den Abstimmungsergebnissen in der Finanzkommission. Den Bundesbeschluss über den Voranschlag für das Jahr 2008 hat die Finanzkommission mit den behandelten Änderungen mit einem Stimmenverhältnis von 17 zu 6 gutgeheissen. Dem Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2008 hat die Finanzkommission mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Dem Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2008 hat die Finanzkommission mit 15 zu 8 Stimmen zugestimmt. Ebenso hat die Finanzkommission - mit 22 Stimmen bei 1 Enthaltung - dem Bundesbeschluss über den Voranschlag 2008 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen zugestimmt. Beim Bundesbeschluss zum Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2008 fiel die Zustimmung einstimmig aus. Auch dem Nachtrag II zum Voranschlag 2007 wurde oppositionslos zugestimmt.

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