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Pfister Theophil · Nationalrat · 2007-12-11

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-11

Wortprotokoll

Ich begründe die vier Anträge der Minderheit auf den Seiten A6 und A7 der Fahne. Bei der Position "Stiftung Schweizerischer Nationalfonds" beantrage ich Ihnen namens der Minderheit, die massive Aufstockung von 460 auf 591,7 Millionen Franken um 100 Millionen Franken zu kürzen. Es resultiert dann immer noch eine Erhöhung von 30 Millionen Franken. [PAGE 1891]

Der Nationalfonds hat die Aufgabe, den Erfolg unseres Landes mit wissenschaftlichen Arbeiten zu unterstützen und gemäss dem neuen Artikel 64 Absatz 1 der Bundesverfassung die Innovation zu fördern. Die Förderung kann davon abhängig gemacht werden, dass die Qualitätssicherung und die Koordination sichergestellt sind. Was wir heute erleben, ist eine doppelspurige Forschung, ein Sowohl-als-auch, indem einerseits die Beiträge an die EU-Rahmenprogramme massiv zunehmen, wie wir dies mit einem separaten Beschluss festgelegt haben, und gleichzeitig die nationale Forschung dessen ungeachtet ebenfalls stark ausgebaut wird. Eine Koordination ist nicht gesichert, und eine Qualitätssicherung, die auf einer Bewertung der Forschungsergebnisse beruht, fehlt fast vollständig. Eine blosse Publikation ist kein Ausweis für Qualität, wenn auch der Aspekt der Innovation herbeigezogen wird. Hier ist eine unabhängige Wirkungsprüfung erforderlich. Der Steuerzahler will wissen, ob die Mittel unserem Land den entsprechenden Nutzen bringen und ob hier mit geringerer Wirkung in die Breite oder in falsche Bereiche investiert wird.

Wenn ein wichtiger Bereich unserer Volkswirtschaft, die staatliche Forschung, für sich das höchste Wachstum im Budget beansprucht - eine Erhöhung von mehr als 30 Prozent in vier Jahren! -, dann sind eine sorgfältige Zuteilung der Mittel und eine Qualitätskontrolle im Sinn des erreichbaren Nutzens unabdingbar. Heute ist dies nach Einschätzung der Minderheit nicht gegeben, und deshalb ist eine massvollere Erhöhung der Mittel angezeigt. Insbesondere ist die tendenziell noch nicht korrigierte Entwicklung unserer staatlichen Forschung - weg von der Wirtschaft und deren Kostenbeteiligung - zu korrigieren, und es sind vermehrt gemeinsame Ziele anzustreben. Mit einer massiven Erhöhung der verfügbaren Mittel wird hier der Anpassungsdruck weggenommen, was kontraproduktiv ist. Daneben sind auch weitere Problembereiche zu behandeln, die bei der Beratung der BFI-Botschaft detailliert behandelt wurden.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und damit eine effiziente und haushälterische Verwendung der Mittel zu unterstützen.

Zur Position "Schweizerische Akademien": Die vier Akademien sind traditionelle und unabhängige Organisationen, Orte, wo sehr viel ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, insbesondere in den Fachgesellschaften. Zunehmend suchen und finden die Akademien heute die Anerkennung und die Unterstützung des Bundes. Dies widerspricht dem Gedanken der Unabhängigkeit, der Gleichbehandlung beruflicher Standesorganisationen und der kontrollierten und neutralen Vergabe von Fördermitteln. Gemäss dem neuen Leistungsauftrag sollten die Akademien ein Schwergewicht in der Wissenschaftskommunikation setzen, eine Aufgabe, die anderweitig auch schon gefördert wird. Daneben wird mit Bundesmitteln alles Mögliche gefördert: Es wird gereist, publiziert, geforscht, es werden Preise verteilt usw. Die Verankerung im Forschungsgesetz und damit die staatliche Beauftragung werden von den Akademien ebenfalls stark angestrebt.

Ich meine, dass die Akademien hier einen falschen Weg gehen und die Abhängigkeit vom Bund bzw. vom zuständigen Departement und die Beeinflussung durch das Departement zu gross werden. Die Publikationen werden zu sehr vom Finanzgeber beeinflusst. Die Unabhängigkeit der Meinungen, die gerade den besonderen Wert der Akademien darstellt, geht verloren. Wo der Staat die Kommunikation verlangt und unterstützt - und das ist heute ein Trend -, ist die freie Meinungsbildung in Gefahr, nicht nur bei den Akademien.

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Zur Position "Dialog Wissenschaft und Gesellschaft": Es gibt seit etwa fünf Jahren den interessanten Versuch, mit den Veranstaltungen der Stiftung "Science et Cité" einen Dialog mit der Gesellschaft zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses über Ziele und Wirkungen der Wissenschaft zu führen. Ich meine aber - dies beruht auf Beobachtungen -, dass dieser Dialog nie in vernünftiger Form zustande kam und diese Arbeit den Trägern der Forschung und ihren Institutionen zu überlassen ist. Die Top-down-Kommunikation mittels Bundesauftrag kann und wird nicht funktionieren. Mit im Kredit enthalten ist neu die Unterstützung des Technoramas in Winterthur. Diese Ausstellung der technischen Phänomene und Wirkungen ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Wissenschaftskommunikation sehr praktisch und ohne störende Belehrungen erfolgreich umgesetzt werden kann.

Die Minderheit beantragt Ihnen, die Versuche von "Science et Cité" mit dem Budget 2008 schicklich zu beenden und das Feld sowie die Verantwortung wieder den Organisationen, Instituten, Schulen und den Forschenden selbst zu überlassen.

Zur Position "Begleitmassnahmen Zusammenarbeit Raumfahrt": Hier beantragt Ihnen die Minderheit, diesen Budgetbetrag zu streichen. Der Betrag ist eingestellt, um Schweizer Firmen und Forschungsinstitute für ESA-Projekte fit zu machen. Heute stehen die ESA-Projekte, bei denen die Schweiz seit dreissig Jahren beteiligt ist, und auch das Projekt Galileo - das GPS Europas - in einer Umbruchphase. Es ist Aufgabe der Verwaltung, die Vor- und Nachteile der vollen Beteiligung und die Chancen der Schweiz in diesen Projekten richtig einzuschätzen und darzulegen. Auch ein Rückzug aus diesen Beteiligungen muss in Betracht gezogen werden, wenn der Nutzen für unser Land nicht mehr ausgewiesen ist. Es genügt nicht, dass wir die ESA finanzieren und lediglich wieder Aufträge in etwa gleichem Umfange entgegennehmen können. Das ist kein Leistungsausweis! Ob die Schweizer Industrie heute noch genügend von den ESA-Aufträgen und dem beschriebenen Technologietransfer profitieren kann, ist zu überprüfen. Viele Firmen, die hier beteiligt sind, sind keine Schweizer Firmen mehr. Zumindest sollte es möglich sein, ohne eine neue, zusätzliche Tranche an sekundären Fördermitteln auszukommen. Die beteiligten Firmen und Forschungsinstitute müssen ihre Aufgabe und Beteiligung direkt mit der ESA regeln und den Aufwand auch daselbst verrechnen können.

Der bis heute bestehende Kredit für die Unterstützung der Beteiligung bei der Position A2310.0207 bleibt weiterhin verfügbar; wir haben hier also einen solchen Kredit, und er wurde nicht abgebaut. Für den zusätzlichen Kredit von 5 Millionen Franken fehlt die plausible Grundlage. Es scheint grundsätzlich notwendig, die Beteiligung und die Geschäftsentwicklung bei der ESA zu hinterfragen und die Aufwendungen neu zu rechtfertigen.

Die Minderheit beantragt Ihnen, diesen neuen, zusätzlichen Kredit von 5 Millionen Franken für sehr einseitige Begleitmassnahmen nicht zu finanzieren.