Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-10-05
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-05
Wortprotokoll
Auch aufgrund der Diskussion in der Kommission bringe ich noch zwei, drei zusätzliche Argumente ein.
Ich möchte verhindern, dass hier der Eindruck entsteht, dass es nur um eine Vorgehensfrage geht. Ich möchte auch klarstellen, dass es nicht nur um den öffentlichen Verkehr geht, auch wenn das ein Argument ist, das für die Kommission selbstverständlich Gewicht hatte, ich meine, das Problem liege tiefer. Monsieur Gentil ist ja auch ein Praktiker von der "Front". Ich glaube, wir müssen der Initiative entgegenhalten, dass sie in der Sache nicht genügend differenziert. Flächendeckend Tempo 30 ist nicht vernünftig und nicht realisierbar, das ist meines Erachtens wichtig. Es genügt eben nicht, dass man einfach eine Tafel "30 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit" aufstellt und meint, damit sei das Problem gelöst. Dieser Ansatz ist auch schlecht vollziehbar und führt dazu, dass wir die ganze Entscheidungsverantwortung in die Verwaltung und letztlich in die Verwaltung der unteren Instanz delegieren. Das ist auch nicht sinnvoll.
Wenn wir den Text analysieren, ist es klar, dass es um Ausnahmen im Einzelfall geht, jedenfalls hat auch der Bundesrat das so ausgelegt. Es geht nur um Ausnahmen im Einzelfall, ohne politische Auseinandersetzung und ohne planerische Gesamtbeurteilung. Dieser Ansatz ist sachlich, politisch und planerisch unvernünftig. Er führt auch dazu, dass wir die ganze Auseinandersetzung nachher im Rechtsschutzverfahren mit den Anstössern und den Umweltschutzverbänden führen, und auch das ist doch nicht vernünftig.
Weiter gibt es dahinter ein grundsätzlich institutionelles Problem: Die Initiative führt zu einer unnötigen Zentralisierung beim Bund auf Kosten der Kantone und - innerhalb der Kantone - der Gemeinden.
1. Wir müssen, wenn wir sachgerechte Lösungen suchen wollen, wie bisher nach den örtlichen Gegebenheiten entscheiden.
2. Wir brauchen Gesamtkonzepte mit flankierenden Massnahmen. Es braucht technische, bauliche, planerische Massnahmen. Wir müssen überlegen: Wenn der Verkehr an einem Ort nicht durchgeht, wo geht er dann sonst durch? Wohin wird er abgedrängt? Man hat uns Beispiele von Ortsplanungen gegeben. Durch die Stadt Aarau könnte man beispielsweise überhaupt nicht mehr durchfahren, ohne durch eine Tempo-30-Zone fahren zu müssen, und das ist nicht vernünftig. Wir müssen das gesamthaft anschauen. Wir müssen auch berücksichtigen, dass jemand anders belastet wird, wenn der Verkehr von einem Ort abgedrängt wird. Dort entstehen Umweltbelastungen, die auch wieder gesamthaft berücksichtigt werden müssen.
Und schliesslich entstehen Kosten. Die ganze Übung verursacht erhebliche Kosten. Ich kenne das aus der Gemeinde, in der ich wohne; da sind erhebliche Anstrengungen gemacht worden. Man muss aus einer Gesamtsicht heraus entscheiden, man kann das nicht im Einzelfall entscheiden und der Verwaltung überlassen.
Schliesslich kann man dahinter noch ein staatspolitisches Problem sehen: Von ihrem Gehalt her ist doch diese Initiative im Grunde genommen eine Gesetzesinitiative. Eine Gesetzesinitiative gibt es in unserem Bundesstaat aber nicht. [PAGE 702] Wenn wir auf diesem Weg vorgehen, dann schalten wir den Gesetzgeber aus. In Bezug auf die Demokratie ist das fragwürdig. Wir umgehen die Schranken, die der Gesetzgeber sonst in der Verfassung beachten muss: Das Nachhaltigkeitsprinzip, das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen und die Stellung der Gemeinden werden nicht berücksichtigt. Verfassungsrechtlich gesehen ist das fragwürdig. Es ist auch in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit fragwürdig, wenn wir derart grosse Entscheidungslasten einfach in die Ausnahmeregelung verweisen.
Bei allem Verständnis für das Ziel der Verkehrssicherheit, das mit dem neuen Strassenverkehrsgesetz angegangen wird, und bei allem Verständnis auch für die Verkehrsberuhigung: Die Initiative wirft Grundsatzfragen auf, die man nicht einfach übergehen kann. Deshalb ist es richtig, dem Bundesrat zuzustimmen.