Loepfe Arthur · Nationalrat · 2007-12-17
Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-17
Wortprotokoll
Sie haben im Budget eine Einlage in den Infrastrukturfonds von 837 Millionen Franken für das nächste Jahr vorgesehen. Dies ist mehr, als zur Abdeckung der vorgesehenen Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds nötig ist. Man findet die vorgesehenen Entnahmen ja im Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2008. Dort sind für Verbesserungen der Infrastruktur in Städten und Agglomerationen 430 Millionen Franken und für die Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen weitere 40 Millionen vorgesehen. Weitere 33 Millionen Franken sind zum Ausgleich von fehlenden Kantonsanteilen aus der Erhöhung der [PAGE 1928] leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe vorgesehen. Die 950 Millionen Franken, die dort für die Fertigstellung der Nationalstrassen aufgeführt sind, können ja auch problemlos - mindestens teilweise - der Ersteinlage entnommen werden. Wir haben also genügend Mittel. Mit dem Antrag Vollmer finanzieren Sie, wie schon gesagt wurde, kein einziges zusätzliches Projekt; Sie äufnen einfach den Fonds.
Der Betrag für die Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen - jetzt sind 430 Millionen Franken vorgesehen - wurde nie gekürzt; man kann also nicht von einer Kürzung sprechen. Seit der Erstellung der Botschaft zum Infrastrukturfonds wurden die Mittel sogar von 300 auf 430 Millionen Franken aufgestockt. Die Ausgaben aus dem Infrastrukturfonds steigen ja aufgrund der Erfahrungen immer langsamer, als man annimmt. Die Erfahrung zeigt, dass bei grösseren Projekten in der Regel ein bis zwei Jahre vergehen, bis ein grosser Zahlungsaufwand erfolgt. Mit anderen Worten: Diese Aufstockung ist nicht nötig.
Wir bitten Sie, nicht der Mehrheit, sondern eben der Minderheit zu folgen - und damit auch dem Ständerat und dem Bundesrat. Der Ständerat ist ja näher bei den Kantonen, er ist ja die Vertretung der Stände. Hier wurde in diesem Zusammenhang immer wieder argumentiert, dass die Kantone unzufrieden seien. Sie haben aber keinen Grund, unzufrieden zu sein; das hat auch der Ständerat festgestellt und darum keine Erhöhung beantragt.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit Pfister Theophil zuzustimmen.