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Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-12-17

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-17

Wortprotokoll

Sie müssen die noch offene Differenz zum Ständerat im Gesamtzusammenhang sehen. Wir haben in einem dritten Abschnitt die Bestimmungen betreffend den polizeilichen Zwang geregelt. Dort geht es um körperliche Gewalt, um Hilfsmittel, und hier in Artikel 15 geht es eben um Waffen. Das ganze System enthält eine Kaskadenordnung; je nach Verhältnismässigkeit der anzuwendenden Mittel geht es darum, Waffen anstelle von Hilfsmitteln oder körperlicher Gewalt einzusetzen.

Bei den Waffen enthält der Entwurf des Bundesrates Schlag- und Abwehrstöcke, Reizstoffe und Schusswaffen. Unser Rat hat dann am 3. Oktober mit 75 zu 67 Stimmen unter Buchstabe d noch die nicht tödlich wirkenden Destabilisierungsgeräte - oder anders ausgedrückt: den Taser - eingefügt. Der Ständerat hat diese Bestimmung mit 28 zu 11 Stimmen wieder gestrichen, und unsere Kommission beantragt Ihnen mit Stichentscheid des Präsidenten, also mit 12 zu 11 Stimmen, diese Bestimmung beizubehalten.

Wir sind uns der potenziellen Gefahren im Zusammenhang mit der Anwendung des Tasers bewusst. Wir kennen den Bericht von Amnesty International und den kürzlich eingetretenen tödlichen Fall, der sich in Kanada ereignet hat. Aber wir sind der Meinung, dass in dieser ganzen Kaskadenordnung der Zwangsmittel vor dem Schusswaffengebrauch dieses Elektroschockgerät bzw. der Taser angebracht ist. Wir wissen, dass dieser da und dort im kantonalen Zuständigkeitsbereich bereits verwendet wird. Hier geht es um den eidgenössischen Zuständigkeitsbereich, und wir sind der Meinung, dass wir die Möglichkeit, den Taser einzusetzen, im Zwangsanwendungsgesetz vorsehen sollten, wo es um Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes geht. Somit können die Kantone, die das wünschen, den Taser anschaffen und im Bereich der Bundeszuständigkeit auch einsetzen.

Im Ständerat hat sich eine Mehrheit für die Streichung dieser Bestimmung entschieden, weil sie befand, die Folgen - insbesondere gesundheitlicher Art - seien noch nicht genügend abgeklärt. Auf der anderen Seite muss man doch sehen, dass dieses Mittel schon seit einigen Jahren eingesetzt wird. Wir sind also der Meinung, dass dieses Elektroschockgerät bzw. der Taser in der erwähnten Kaskadenordnung durchaus seinen Platz finden kann, und sind überzeugt, dass er - verhältnismässig eingesetzt - sogar schlimmere Folgen verhindern kann.

Wir bitten Sie namens der knappen Mehrheit der Kommission, an unserem seinerzeitigen Beschluss festzuhalten.