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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-12-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-12-17

Wortprotokoll

Das von Ihnen erwähnte Vorhaben im Kanton Zürich musste aus finanziellen Gründen zurückgestellt werden, wobei einzelne Elemente - wie der Viadukt Lützelmurg - aus dem Gesamtprojekt herausgelöst und im Sinne von Vorarbeiten dennoch realisiert werden. Der Grund für die Rückstellung ist der folgende: Damit die zugeteilten Kredite jeweils ausgeschöpft werden können, ist es unumgänglich, im Vorfeld mehr Vorhaben einzuplanen, als eigentlich gleichzeitig realisiert werden könnten. Diese sogenannte Überdeckung kann dann dazu führen, dass letztlich bei Vorliegen der genaueren Kenntnis der Situation auch baureife Vorhaben aus Budgetgründen zeitlich etwas verschoben werden müssen. Die Verschiebung kann nicht - wie Sie in der Frage vorschlagen - rückgängig gemacht werden, ohne dass andere Projekte davon tangiert würden. Im Budgetzuteilungsprozess 2007/08 mussten gegenüber der ursprünglichen Unterhaltungsplanung folgende grössere Unterhaltungsprojekte um mindestens ein Jahr verschoben werden: das Erhaltungsprojekt N3 bei der Linthebene im Kanton Glarus, dann das Erhaltungsprojekt N3/N13 im Sarganserland im Kanton St. Gallen, das Erhaltungsprojekt N5, Saint-Blaise im Kanton Neuenburg und das Erhaltungsprojekt N1, Villars-Sainte-Croix im Kanton Waadt. Bei diesen Verschiebungen handelt es sich primär um Fälle fehlender Baureife; die Projekte waren also noch nicht baureif.