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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2007-12-17

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-17

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, hier grundsätzlich am Gegenentwurf festzuhalten und der Version des Ständerates zu folgen.

Der Nationalrat hat in der ersten Lesung einen guten Vorschlag verabschiedet. Der Ständerat ist nun in einigen Teilen dem Nationalrat gefolgt. Er ist - aus meiner Sicht -, wenn man konsequent ist, in einigen Punkten im Unverbindlichen geblieben. Das ist der Nachteil. Wenn man sagt, die Krankenversicherung sollte nach den Prinzipien des Wettbewerbs und der Transparenz organisiert sein, dann verstehen die Leute oftmals etwas anderes oder Widersprüchliches darunter. Die Zulassung der Leistungserbringer wird aufgrund der Qualität festgelegt. Dann wird die genaue Ausrichtung durch das Gesetz festgelegt. Wir sehen heute, dass sich das Parlament in diesem Bereich hin und wieder ausserordentlich schwertut, sich von den staatlich-planwirtschaftlichen Abläufen wirklich zu trennen und die Sache im Interesse der Versicherten in geordnetem Rahmen, durch Transparenz sichtbar zu machen und diese Vergleichbarkeit herzustellen. Das fällt allein schon in der laufenden Debatte über die Spitalfinanzierung ja sehr schwer. Ich möchte Sie hier aber auffordern, mit der Minderheit den Schritt zu diesem Verfassungsgrundsatz zu tun, um die notwendigen Korrekturen im Gesundheitswesen einzuleiten, das seit Jahren aus dem Ruder läuft.

Dass die Linke hier im Rat den Gegenentwurf ablehnt, ist verständlich. Allerdings sollten Sie nicht damit argumentieren, dass Sie nun die Hüterin des Föderalismus seien. Wenn Sie ehrlich sind, sagen Sie, dass es Ihnen darum geht, das staatlich-planwirtschaftliche Verhalten im Gesundheitswesen auszudehnen und im Wesentlichen an den bestehenden Strukturen festzuhalten.

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Nicht wahr: Eine Verfassungsgrundlage ist ein Ziel; es besteht die Möglichkeit, sich zügig im Gesetzgebungsverfahren in Schritten auf dieses Ziel hinzubewegen, ohne zeitlichen Druck, aber in einem stetigen Vorwärtsgehen. Das ist ein grosser Mangel in unserer heutigen Diskussion um das Gesundheitswesen: Wohin die Reise gehen soll, ist nicht klar, und der Streit darüber, ob mehr staatliche Einflussnahme stattfinden soll oder ob klar wettbewerbliche Elemente die Grundlage des Gesundheitswesens sein sollen, findet schon seit einigen Jahren statt. Das führt dann schliesslich dazu, dass wir uns im Kreise drehen und keine entscheidenden Schritte zugunsten der Prämienzahlenden machen. Das ist die Situation.

Obwohl man weiss, dass eine wirksame Koordination der 26 kantonalen Hoheiten im Gesundheitswesen nur über eine Verfassungsbestimmung auf eidgenössischer Ebene Erfolg verspricht, tut man sich schwer damit. Der Ständerat hat nur mit dem Stichentscheid des Präsidenten an seiner Fassung festgehalten, obwohl es eigentlich keine grundlegenden Argumente gegen eine Verfassungsbestimmung gibt. Im Gegenteil: Dass eine Grundlage notwendig wäre, ersieht man am besten aus der parallel dazu diskutierten Spitalfinanzierungsvorlage. Man ist nicht in der Lage, schweizweit gültige, einheitliche Grundsätze durchzusetzen, welche dann irgendeinmal zu vergleichbaren Daten führen. Die Gefahr, dass wir auch da zu einem zahnlosen Gesetz kommen, ist relativ gross. Es ist ja jetzt verabschiedet, und es gilt dann, es später zu beurteilen.

Man kann auch das Beispiel der Spitzenmedizin heranziehen: Seit Jahren sind die Kantone nicht in der Lage, eine für die Bevölkerung zweckmässige Lösung zu finden. Alles geht immer zulasten der Prämien- und Steuerzahler - Überkapazitäten, Fehlinvestitionen usw. Es würde alles auf dem Tisch liegen, aber man ist nicht fähig, es wirksam zu korrigieren. Ich glaube, es ist an der Zeit, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, die eine klare Zielsetzung in Aussicht stellt. Wenn man eine wirksame Koordination will, braucht es eine Verfassungsgrundlage.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen, um die Ausgangslage für eine Volksabstimmung offenzuhalten.