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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2007-12-17

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-17

Wortprotokoll

Darf ich zuerst Kollege Luzi Stamm noch eine Antwort geben: Sie, Herr Stamm, haben hier selbstverständlich richtig erwähnt und bemerkt, dass die Aufzählung der Beispiele, die hier vorgetragen wurden, nicht abschliessend war. Da stimme ich Ihnen absolut zu und kann Ihnen auch sagen, woher ich diese Beispiele genommen habe. Diese Beispiele stammen von der Homepage der Initianten und wurden gemäss der Sicht der Kommissionsmehrheit, welche ja die Initiative ablehnt, ausgewählt. Ich habe diese Beispiele hier in Achtung der Argumentation der Initiantinnen und Initianten vorgetragen. Das ist die Pflicht und die Aufgabe des Kommissionssprechers.

Nun noch zu zwei Voten, zuerst zu jenem von Kollega Pfister Gerhard: In Anlehnung an Ihr Votum, Herr Pfister, möchte ich eigentlich gerne eine Bemerkung an die Kommissionsminderheit richten. Ihr Sprecher ist leider jetzt nicht hier. Die Initiative oder der Gegenvorschlag gilt, wenn einmal angenommen, natürlich dann immer, sowohl für aussenpolitische Vorlagen wie auch bei einer allfälligen Ausgestaltung und Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechtes. Schauen Sie, wir können hier Regeln aufstellen, soviel wir wollen, es obliegt letztlich immer der Politikethik eines jeden Mitgliedes der Landesregierung, wie er oder sie sich innerhalb der Spannweite, die der Gesetz- oder der Verfassungsgeber zulässt, bewegt.

Und nun erlauben Sie mir doch noch ein Wort zu den Ausführungen und zur Behauptung des Minderheitssprechers, Herrn Fehr Hans: Herr Fehr hat hier gesagt, am 12. Dezember dieses Jahres habe die Vereinigte Bundesversammlung ein Oppositionsmodell gewählt und deshalb sei die Initiative nötiger denn je. Die Bemerkung von Hans Fehr ist im gleichen Masse unzutreffend wie falsch. Sie entbehrt jeglicher Systemlogik in der Differenzierung zwischen Konkordanz und Konkurrenz.

Herr Fehr behauptet, es sei anlässlich der Erneuerungswahl des Bundesrates ein Oppositionsmodell gewählt worden. Mir ist bis jetzt nicht bekannt, dass ein gewähltes Mitglied der Landesregierung eine der vier Konkordanzparteien verlassen hätte oder zu einer anderen übergetreten wäre. Wenn es tatsächlich so wäre, wie Herr Fehr vorgibt, und in Tat und Wahrheit ein Konkurrenzmodell entstanden wäre, dann wäre in einem solchen System die Regierung geradezu verpflichtet, und zwar systembedingt verpflichtet, über Vorlagen nicht nur zu informieren, sondern auch für sie zu kämpfen. Deshalb ist die Bemerkung von Kollega Fehr grundsätzlich - grundsätzlich! - falsch.