Humbel Ruth · Nationalrat · 2007-12-17
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-17
Wortprotokoll
Wir führen heute über den Risikoausgleich ja keine Grundsatzdebatte mehr durch. Die meisten Ökonomen - um das noch zu ergänzen - sind allerdings der Meinung, dass der Risikoausgleich Voraussetzung ist, um ein wettbewerbliches System einführen zu können, wenn man eine Einheitsprämie hat; sonst müsste man zu risikogerechten Prämien übergehen. Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, in Bezug auf die Inkraftsetzung der ständerätlichen Fassung zu folgen, dies insbesondere aus zwei Gründen:
1. Der geltende Risikoausgleich ist bis 2010 verlängert worden. Wir müssen daher per 1. Januar 2011 eine Lösung haben. Wäre dies nicht der Fall, müsste das Bundesgesetz, mit welchem der heutige Risikoausgleich verlängert wurde, erneut bearbeitet und verlängert werden, sonst hätten wir eine Gesetzeslücke. In Anbetracht der vorliegenden Neuregelung und weil es auch Sinn macht, sollte die Inkraftsetzung daher per 1. Januar 2011 erfolgen.
2. Es gibt nur noch wenige Kantone, welche in den Spitälern generell das System von Tagespauschalen kennen. Die meisten Kantone sind bereits zu einer Form von Fallpauschalen übergegangen; einige Kantone haben auch bereits das System DRG eingeführt. Es gilt zu berücksichtigen, dass Tagespauschalen in den Spitälern eine Form des Risikoausgleichs sind. Das heisst nämlich, dass die leichten Krankheitsfälle die kostenaufwendigen und schwierigen Spitalfälle quersubventioniert haben. Deshalb sind übrigens auch die Einführung und die Weiterentwicklung von DRG ins Stocken geraten, weil mit der Einführung von Fallpauschalen diese Form des Risikoausgleichs nicht mehr existiert. Die meisten Kantone haben also schon Fallpauschalen, einige haben DRG eingeführt, und der Endtermin für die Einführung ist der 1. Januar 2012.
Es ist daher, insbesondere aber auch um eine Gesetzeslücke zu vermeiden, richtig, den neuen Risikoausgleich per 1. Januar 2011 umzusetzen. Wir haben vorhin die Dreitagesfrist in das Gesetz aufgenommen. Diese Dreitagesfrist für Spitalaufenthalte hat mit einer leistungsgerechten Finanzierung gemäss DRG nichts zu tun. Es müssen bezüglich dieser drei Tage also Anpassungen gemacht werden. Diese können per 1. Januar 2011 umgesetzt werden.
Die Kommission hat diesen Entscheid mit 13 zu 10 Stimmen gefällt. Ich ersuche Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und dem Ständerat zu folgen.