Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2007-12-17
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-17
Wortprotokoll
Ich glaube, es lohnt sich, in diesem Moment doch noch einmal ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu diesem Risikoausgleich in der Krankenversicherung zu machen.
Herr Stahl hat mit seinen Minderheitsanträgen - dem ersten haben Sie zugestimmt - die Absicht, allzu Schlimmes zu verhüten. Die Ausdehnung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung stellt aus unserer Sicht eine sehr oberflächliche Massnahme dar. Statt den Zugang der Versicherten zu den Versicherungen und den Leistungserbringern und die Qualität für die Versicherten sicherzustellen, versucht man hier eigentlich, Ungesetzliches zu rechtfertigen und mit einem Kostenausgleich etwas weniger schlimm zu machen. Der Risikoausgleich widerspricht den Grundsätzen des Krankenversicherungsgesetzes. Artikel 13 besagt, dass die Bewilligung entzogen wird, wenn eine Gleichbehandlung der Versicherten nicht gewährleistet ist. Artikel 4 besagt, dass die Wahlfreiheit unter den Zugelassenen durchgesetzt werden sollte. Das sind Voraussetzungen, die das Krankenversicherungsgesetz beinhaltet, und dem widerspricht dieser Risikoausgleich. Er müsste gar nicht stattfinden. Das eigentliche Problem liegt natürlich im Verhältnis Patient/Leistungserbringer. Aber wenn ein echter Wettbewerbsdruck bei den Leistungserbringern da wäre, bräuchte es auch diese Vorlage und den Risikoausgleich nicht. [PAGE 1946]
In den vergangenen Jahren hat man sich immer mit einer zeitlichen Begrenzung im Gesetz mit dem Verhältnis Versicherter/Versicherung beschäftigt. Der Bundesrat und die Verwaltung haben sich noch nie ernsthaft bemüht, den Rechtsanspruch der Versicherten gegenüber den Versicherungen auch durchzusetzen. Es wird einfach umverteilt. Herr Stahl hat vorhin die gesamte Summe genannt; die Visana-Versicherung erhält in dieser Umverteilung über 350 Millionen Franken, die Helsana noch etwas mehr - das ist diejenige, die am meisten bekommt -, nämlich über 480 Millionen Franken.
Dass diese Vorlage vom Verwaltungsratspräsidenten der Helsana, Herrn Ständerat David, geprägt ist, kann hier auch wieder einmal betont werden. Es ist im Interesse dieser Leute - das sind Interessenvertreter. Und das ist natürlich etwas ärgerlich. Der Bundesrat hat diese Vorlage nicht lanciert. Sie kommt von den Interessenvertretern des Ständerates.
Jede Ausdehnung dieses Risikoausgleichs ist letztlich ein Schritt in Richtung Einheitskasse. Dazu gibt es, Frau Frösch, von Ökonomen genügend Aussagen, die das bestätigen. Also, die Vorsicht sei hier gegeben. Und diese Ausdehnung wird mit der Einführung der Fallpauschalen begründet. Es wird gesagt, das sei dann notwendig. Aber dann müsste man mindestens die zeitliche Übereinstimmung anschauen. Die Vorlage entlarvt sich hier auch, weil der Ständerat unabhängig von der Einführung der Fallpauschalen einen zeitlichen Ablauf zur Einführung des Risikoausgleichs vorschlägt. Herr Triponez hat sich vorhin ja dazu geäussert. Wir sind auch der Meinung, wenn schon Ausdehnung des Risikoausgleichs, dann sollte man am nationalrätlichen ersten Entscheid bezüglich der Einführung festhalten.
Die SVP-Fraktion wird in jedem Fall der Minderheit folgen.