Humbel Ruth · Nationalrat · 2007-12-17
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-17
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Fassung des Ständerates zuzustimmen und die Mindestdauer des Spitalaufenthaltes nicht im Gesetz zu verankern. Vor allem zwei Gründe sprechen für die Fassung des Ständerates:
1. Gemäss Artikel 105 Absatz 5 erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen, umschreibt den für den Risikoausgleich massgebenden Aufenthalt in einem Spital oder in einem Pflegeheim näher und bezeichnet die Ausnahmen. Es ist klar, dass mit dieser Bestimmung im Gesetz nur stationäre Behandlungen und keine ambulanten Behandlungen gemeint sind. Die Festlegung einer bestimmten Aufenthaltsdauer sollte aber auch nach Meinung der Kommissionsmehrheit nicht im Gesetz, sondern stufengerecht auf Verordnungsebene festgelegt werden. In vielen Kantonen haben wir heute schon Fallpauschalensysteme - damit werden ja nicht mehr Aufenthaltstage bezahlt, sondern es wird die Spitalbehandlung unabhängig von der Spitalaufenthaltsdauer vergütet.
2. Es ist tendenziell immer noch so, dass Zusatzversicherte länger in den Spitälern behalten werden als Grundversicherte, weil im Zusatzversicherungsbereich mehrheitlich noch Tagespauschalen gelten. Es ist dann eben nicht die medizinische Indikation, sondern der Versicherungsstatus, welcher entscheidend ist. Das ist für den Risikoausgleich nicht sachadäquat. Die Kommissionsmehrheit ist daher mit dem Ständerat der Meinung, dass der stationäre Spitalaufenthalt eben per se für den Risikoausgleich massgebend sein soll.
Zusammenfassend ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass mehr Gründe für die ständerätliche Fassung sprechen, weshalb sie mehrheitlich beantragt, dem Ständerat zu folgen.