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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-18

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-18

Wortprotokoll

In Artikel 15 Absatz 6 geht es darum, dass die Bundeskriminalpolizei im Einzelfall dem Dienst für Analyse und Prävention, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der zuständigen Strafbehörde, Daten aus gerichtspolizeilichen Verfahren meldet, die im Informationssystem bearbeitet werden können. Das möchte die Minderheit streichen. Ich kann ihren Antrag nicht verstehen: Wenn wir diese Informationssysteme haben, können Sie doch nicht sagen, wir dürften solche Daten nicht weitergeben! Die Bundeskriminalpolizei arbeitet doch im Einzelfall schon heute eng mit dem Dienst für Analyse und Prävention sowie mit der Bundesanwaltschaft zusammen. Die Benachrichtigung der zuständigen Strafbehörde ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit; sonst müssten wir gar keinen solchen Index schaffen. Wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass beschuldigte Personen Aufschluss über Gefährdungen der inneren und äusseren Sicherheit geben können, so müssen die entsprechenden Daten weitergegeben werden.

Die Minderheit möchte die Bestimmung von Absatz 6 Buchstabe b streichen, wonach Daten über nichtbeschuldigte Personen bearbeitet werden können, wenn gesicherte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit Mitgliedern einer terroristischen Organisation, einer Gewalt anwendenden extremistischen Organisation usw. in Kontakt stehen. Diese Bestimmung hat für die Schweiz eine besondere Bedeutung. Warum? Die Schweiz ist mit dem Verbot terroristischer Organisationen sehr zurückhaltend. Wir dulden hier Mitglieder von terroristischen Organisationen, die sonst in ganz Europa verboten sind. Die Mitgliedschaft bei den Tamil Tigers zum Beispiel ist in der Schweiz nicht verboten; nur in Europa ist sie es. Nun ist natürlich die Gefahr gross, dass solche [PAGE 1983] Mitglieder terroristischer Organisationen, wenn sie sich in Europa aufhalten, zu uns kommen. Umso mehr müssen wir natürlich aufpassen, dass wir die Einzelpersonen entsprechend nachrichtendienstlich begleiten können, denn wenn wir solche Leute bei uns haben, haben wir besondere Vorsicht an den Tag zu legen.

Man könnte diese Bestimmung streichen, Herr Vischer, aber dann müssten wir die terroristischen Organisationen verbieten, wie das in anderen Ländern auch geschehen ist. Das ist meines Erachtens der weniger freiheitliche Weg.

Darum bitten wir Sie, der Mehrheit zuzustimmen.