Lexipedia

Daguet André · Nationalrat · 2007-12-18

Daguet André · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-18

Wortprotokoll

Was die Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit anbetrifft, möchte Ihnen die Minderheit beantragen, Buchstabe b von Artikel 15 Absatz 6 zu streichen.

Bei Artikel 15 Absatz 6 geht es darum, dass die Bundeskriminalpolizei dem Dienst für Analyse und Prävention im Einzelfall Daten aus gerichtspolizeilichen Verfahren melden kann, die dann im Informationssystem, dem sogenannten Staatsschutz-Informationssystem (Isis), bearbeitet werden können. Dabei geht es zum einen um Daten über in einem gerichtspolizeilichen Verfahren beschuldigte Personen; das ist Buchstabe a. Dann gibt es einen Buchstaben b. Dort geht es darum, Daten über nichtbeschuldigte Personen weiterzugeben, und zwar, wie es definiert ist, wenn gesicherte Anhaltspunkte gegeben sind, dass diese Personen in Kontakt stehen mit Mitgliedern terroristischer Organisationen, nachrichtendienstlicher Organisationen oder einer [PAGE 1982] kriminellen Organisation im Sinne von Artikel 260ter des Strafgesetzbuchs. Informationen über nichtbeschuldigte Personen werden gemeldet, unabhängig davon, ob diesen Personen bekannt ist, dass die Personen, mit denen sie Kontakt haben, Mitglieder einer solchen Organisation sind. Wir sind der Meinung, dieser Buchstabe b müsse unbedingt gestrichen werden.

Die Kommission hat diese Bestimmung lange diskutiert. Ich muss Ihnen sagen, nach allem Hin und Her: Es gibt keine befriedigende Antwort auf die Frage: Was geschieht mit jenen, die in diesem Informationssystem als nichtbeschuldigte Personen ins Register aufgenommen werden, die aber keine Kenntnisse davon haben, dass die Personen, mit denen sie Kontakt haben, allenfalls einer terroristischen Organisation oder einer ähnlichen Organisation angehören? Das erinnert uns klar an die Fichenaffäre, als man unter dem Titel des Staatsschutzes, der inneren Sicherheit und der Prävention ja bekanntlich unglaublich viele solche Informationen verarbeitet und unbescholtene Bürger mit der Aufnahme ihrer Angaben in solchen Registern einfach verdächtigt hat. Das geschah unabhängig davon, ob ihnen die Zugehörigkeit einer Person, mit der sie in Kontakt waren, zu irgendeiner solchen Organisation bekannt war oder nicht.

Buchstabe b ist sehr unpräzise, sehr unklar formuliert. Deshalb darf es nicht sein, dass ein Name einer Person in ein Register aufgenommen wird, weil irgendein Kontakt irgendwelcher Art in irgendwelcher Sache mit irgendjemandem stattgefunden hat, ob geschäftlich oder privat, und obwohl diese Person überhaupt keine Kenntnisse darüber hat, in welchem Umfeld die andere Person steht, mit der sie Kontakt hat. Deshalb sind wir der Meinung, dass Buchstabe b im Interesse der Klarheit gestrichen werden sollte.

Entscheidend ist vor allem auch Folgendes: Die Feststellung einer solchen Registrierung einer nichtbeschuldigten Person kann Folgen haben, seien es berufliche oder sonstige - und hat sie in der Regel auch. Wir haben aus der Fichenaffäre ja gelernt, wie viele Leute, die fichiert worden sind, ohne davon gewusst zu haben, davon irgendwelche beruflichen Nachteile erfahren haben. Das sind die Erfahrungen aus der Fichenaffäre. Deshalb reicht es nicht, zu sagen, es komme ja nur zu einer Registrierung, wenn gesicherte Anhaltspunkte bestehen, dass ein solcher Kontakt bestanden hat. Das sagt überhaupt noch nichts aus. Kontakte können aus irgendwelchen Motiven stattfinden, ohne dass die Person das beurteilen kann.

Auch der Datenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass es für diese Leute negative Folgen haben kann. Deshalb möchten wir Ihnen beantragen, Artikel 15 Absatz 6 Buchstabe b ersatzlos zu streichen, um zu verhindern, dass unter Umständen wieder Zustände entstehen, wie wir sie damals bei der Fichenaffäre gehabt haben. Im Interesse der Zukunft unseres Landes ist es wichtig, dass wir das aufgrund der Erfahrungen, die wir während Jahrzehnten gemacht haben, nachhaltig lösen.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Streichungsantrag unserer Minderheit zuzustimmen.