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preparatory:AB 79772

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-18

Wortprotokoll

Es geht bei der Einschränkung des Auskunftsrechtes nach Artikel 8 um Straftaten in der Zuständigkeit des Bundes, also nicht um Bagatelldelikte. [PAGE 1975] Es geht um schwere Straftaten wie Terrorismus, Proliferation, politischen Nachrichtendienst oder um ganz schwere und komplizierte Fälle des organisierten Verbrechens.

Wir haben bei der Begründung des Antrages der Minderheit I gehört, dass es darum gehen soll, die Interessen der Polizei durchzusetzen, und wir haben gehört, dass ein riesiges Gestrüpp von Verfahren aufgebaut worden sei. Dazu muss ich etwas Grundsätzliches sagen: Es geht doch überhaupt nicht darum, einen Gegensatz Polizei/Bürger herbeizureden; entscheidend ist doch, was mit den Daten gemacht wird. Die Polizeiarbeit geschieht im Interesse unserer Gesellschaft, geschieht aufgrund unserer Gesetze, geschieht im Interesse der Bekämpfung des Verbrechens und der Durchsetzung unseres Rechtes. Es gehört zu meiner persönlichen Freiheit, dass ich dank der Durchsetzung des Rechtes in meiner eigenen Freiheit geschützt werde. Was nützt es mir, wenn wir die polizeiliche Arbeit in einer Art und Weise beschränken, die dazu führt, dass sie nicht mehr wirkungsvoll sein kann; dass dem Recht nicht Nachachtung verschafft werden kann; dass Straftaten nicht eruiert, dass sie nicht oder nur erschwert verfolgt werden können; dass man der Straftäter nicht habhaft wird? Was nützen mir da meine ganze persönliche Freiheit und das Wissen, dass ich in einem System nicht verzeichnet bin? Gar nichts! Es nützt mir viel mehr, wenn unseren Gesetzen und unserer Rechtsordnung Nachachtung verschafft wird.

Deshalb muss ich schon darauf dringen, dass wir auch hier, bei dieser Gesetzgebung, nicht davon ausgehen, dass die Polizeiarbeit grundsätzlich etwas Böses und gegen den Bürger Gerichtetes sei. Sie ist eine notwendige Funktion der Gemeinschaft Staat, die als Gemeinschaft ihre Regeln und ihre Gesetze nur so durchsetzen kann. Insofern habe ich alles Verständnis dafür, dass man in diesem sogenannten Interessenkonflikt zwischen der persönlichen Freiheit einerseits und eben den Einschränkungen andererseits hier wirklich eine Mittellösung genommen hat, die vernünftig ist und die auch nach meinem Gefühl, nicht nur nach dem Gefühl des Justizministers seinerzeit in der Kommission, doch schon relativ grosse Einschränkungen bringt.

Ich bitte Sie daher, mit der Kommission zu stimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.