Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-10-05
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-05
Wortprotokoll
1. Ganz offensichtlich haben wir ein dringliches Problem vor uns, das sehen wir an diesen vier Standesinitiativen. Nicht alle von ihnen kommen aus dem Alpenraum, die eine, die Standesinitiative Schaffhausen, ganz sicher nicht. Dieses Problem scheint aber irgendwie - das meine ich nicht pejorativ - auch ein Renner dieser Session zu sein: Es kommt immer wieder zur Sprache; ich erinnere Sie an das Heilmittelgesetz, die gestern eingereichte Interpellation Merz (00.3518), an das Thema Expansion der SBB nach England, an die Interpellation Lombardi zu den bilateralen Verträgen und Massnahmen zugunsten des Kantons Tessin (00.3300), an die Motion "Zukunft des Service public" (00.3215), die dieser Rat überwiesen hat, oder an die gestrige Diskussion zum Energiemarktgesetz. Das Thema ist ganz offensichtlich auf dem Tisch, dies kommt aus dem ganzen Land und aus verschiedenen politischen Richtungen.
2. In diesem Zusammenhang haben wir Sprachprobleme, Herr Kollege Leuenberger, und zwar nicht nur wegen des Begriffs der Ordnungspolitik, sondern auch wegen des Begriffs des Service public. Ich glaube, auch hierüber müssen wir uns offen aussprechen. Aus der frankophonen Welt kommend, versteht man nicht dasselbe unter Service public wie wir Deutschschweizer. Dahinter steckt natürlich relativ viel: Das Wort und diese Gedankenwelt - soweit sie jedenfalls von Frankreich her beeinflusst ist - haben etwas mit Staatsgläubigkeit zu tun, "service de l'Etat", "service de l'administration publique". Der Begriff ist eine Kurzform - jedenfalls habe ich es in einem Verwaltungslehrbuch so gefunden -, ein Ausdruck für den, der diese Leistungen erbringt - während er im Deutschschweizer Verständnis, soweit ich dafür sprechen darf, eher als "service au public" zu verstehen ist. Das ist etwas ganz anderes: Da wird keine Aussage darüber gemacht, wer den Service erbringen kann. Wenn wir das sachlich angehen, und dazu möchte ich Sie aufrufen, dann entfällt viel von der Diskussion über Liberalisierung und Privatisierung. Im Motionstext haben wir das Wort auch nur noch in einer Klammer verwendet und im Übrigen vom Begriff der "Grundversorgung" gesprochen, um dieses sprachliche Problem nicht in den Motionstext hineinzunehmen.
3. Selbstverständlich geht es um die Arbeitsplätze. Diesen Aspekt habe ich gestern auch im Zusammenhang mit den Kernkraftwerken unterstrichen - da geht es um rund tausend Arbeitsplätze im Kanton Aargau. Zusätzlich geht es bei dieser Diskussion aber um den Leistungsabbau im Allgemeinen und um seine räumliche Dimension. Diese beiden Aspekte sind in der bisherigen Diskussion vielleicht noch nicht genügend hervorgehoben worden. Natürlich kann der Arbeitsplatzabbau regional unterschiedlich anfallen und der Wiederaufbau an einem anderen Ort geschehen - wir kennen das Beispiel, das die Bündner Kollegen uns vorgetragen haben. Aber dasselbe ist natürlich beim Leistungsabbau möglich; auch dort können regionale Disparitäten entstehen. Diese regionalen Disparitäten - das hat soeben Kollege Lombardi unterstrichen - können auch in "regioni centrali" passieren, nicht nur irgendwo im Berggebiet und nicht nur im letzten Tal, sondern auch im Mittelland. Das möchte ich deutlich sagen. Herr Büttiker und Herr Leuenberger haben auf den Raum Solothurn hingewiesen; dasselbe gilt natürlich für andere Teile des so genannten Mittellandes.
4. Wir haben keine fertigen Lösungsansätze vorgeschlagen. In der Kommission haben wir auch keine gefunden; das sei selbstverständlich zugegeben. Es geht um eine betriebswirtschaftlich orientierte Infrastrukturpolitik; das ist, glaube ich, der Ansatzpunkt. Es geht nicht um eine Politik der besonderen Töpfe. Darum haben wir den Weg über die Standesinitiativen abgelehnt. Nicht neue Fonds mit Zweckbindungen zu schaffen, keine Politik der besonderen Töpfe, sondern die Thematik in einen Gesamtzusammenhang - ordnungspolitisch in den Zusammenhang der Ausgleichs- und Regionalpolitik, aber auch des neuen Finanzausgleichs, der Raumplanungspolitik - zu stellen, das war letztlich die Idee.
5. Ziffer 4 der Motion ist meines Erachtens auch nicht ganz ohne Bedeutung, nämlich der Hinweis auf den Gesamtzusammenhang der Regionalpolitik. Es geht nicht einfach darum, dass der Bund neue Mittel bewilligt; sondern die Kommission schlägt Ihnen vor, den Bundesrat bei dieser Gelegenheit zu bitten, sich über den Gesamtzusammenhang ein Bild zu machen. Vielleicht ist dieser Zusammenhang dem Bundesrat und der Verwaltung bekannt, aber in der Öffentlichkeit weniger. Damit ist ein rationeller Einsatz der Mittel zu erreichen. Das jedenfalls muss ein zentrales Ziel sein.
Unsere Regionalpolitik ist über Jahre und in Schichten entstanden. Wenn ich richtig gezählt habe, gibt es mindestens fünf derartige Schichten. Erstens gehört diese Ausgleichspolitik einmal zum Bundesstaat an sich; ich muss das im Einzelnen nicht ausführen. Zweitens gibt es die Schicht der Siebzigerjahre. Herr Kollege Maissen hat auf das Paradepferd aus jener Zeit, auf das Investitionshilfegesetz, hingewiesen, aber das ist ja nur ein Beispiel unter vielen anderen. Drittens gibt es die so genannte "neue Regionalpolitik", diese ist wiederum ein Teil eines Gesamtpaketes. Viertens haben wir Einflüsse von aussen, von der EU-Kohäsionspolitik. Ich erinnere Sie an die Interreg-Programme; auch diese gehören in dieses Thema hinein.
Jetzt sind wir in einer weiteren Schicht - oder einer weiteren Welle - drin, nämlich derjenigen der Reaktion auf gewisse Übertreibungen der Liberalisierungspolitik. Die Schwierigkeit besteht nun wahrscheinlich darin, dass diese verschiedenen Schichten nebeneinander fortbestehen. Aus allen diesen Schichten gibt es irgendwelche Gesetze, Beschlüsse und Kredite, die ihre Wirkung haben. Die Frage stellt sich, ob dies alles aufeinander abgestimmt ist.
In den Kantonen kommen die gleichen Probleme vor, von den Spitälern bis zu den Dorfläden - genau die gleichen Probleme. Auch dort ist das Ordnungmachen, das Abstimmen sehr schwierig. Hier verspreche ich mir einiges davon, [PAGE 715] dass das neue Bundesamt für Raumentwicklung im Departement von Herrn Bundesrat Leuenberger angesiedelt ist und damit die Möglichkeit besteht, einerseits die räumliche Koordination über den gesamten Raum Schweiz zustande zu bringen und andererseits das Gespräch mit den Kantonen zu führen. Denn die Kantone sind primär für die Raumplanung verantwortlich, der Bund hat nur eine strategische Rolle. Dieses Gespräch mit den Kantonen muss geführt werden, ein Beispiel haben wir heute Morgen bezüglich Neat im Kanton Uri erlebt.
Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen. Hoffentlich gelingt es auf diese Art und Weise, zusammen mit dem Bundesrat und den Kantonen, im Gesamtproblemkreis einen Schritt weiterzukommen.